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TV l Berlin, EG 14 ohne Studium möglich?

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Bille:
Guten Morgen,

ist im TV l Berlin, EG 14 ohne Studium möglich?

Es steht ja

Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt

Das wäre in dem Fall gegeben. Danke für die Unterstützung.

LG
Bille

MoinMoin:

--- Zitat von: Bille am 19.12.2024 09:15 ---ist im TV l Berlin, EG 14 ohne Studium möglich?

--- End quote ---
Ja.

--- Zitat ---Das wäre in dem Fall gegeben. Danke für die Unterstützung.

--- End quote ---
Wieso glaubst du, dass das Kriterium sB erfüllt ist?

JC83:
Grundsätzlich ja. Nur Berlin ist ein Beamtenhaufen par excellence, will sagen, wenn du keinen Fürsprecher in oberster Ebene hast, wird sich da kein Personaler hinsetzen und ein "Gutachten" (so wird da in Berlin nämlich praktiziert) anfertigen, ob du unter den Sonstigen Beschäftigten fällst. Kenne nur ganz wenige Fälle; der letzte war ein persönlicher Referent, der mangels Master mittels Gutachten auf E14 gehoben wurde, dank der StS ;)

Wenn du das Ding allerdings hast, gilt das für Gesamt-Berlin, das hat wiederum Scham.
 

Rowhin:
Wie meine Vorredner schon sagen, möglich ist es. Aber ob es wirklich klappt, zumal in Berlin und ganz ohne Studium und nicht "wenigstens mit Bachelor", wird massiv auf deine Unterstützung von oben/seitlich ankommen.

Organisator:

--- Zitat von: Bille am 19.12.2024 09:15 ---Guten Morgen,

ist im TV l Berlin, EG 14 ohne Studium möglich?

Es steht ja

Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt

Das wäre in dem Fall gegeben. Danke für die Unterstützung.

LG
Bille

--- End quote ---

Das mit den Sonstigen ist ein absoluter Ausnahmefall, was einiges an Aufwand bedeutet. Das BVA hat online eine umfangreiche Abhandlung veröffentlicht, wie das zumindest auf Bundesebene abläuft.

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