Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Was bedeutet "Mitteilung bzw. Anerkennung der Laufbahnbefähigung."

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Organisator:

--- Zitat von: AlexBea am 20.12.2024 07:30 ---Danke euch vielmals für eure Antworten...dann kann ich mir wenigstens die Bewerbung sparen :)

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hast du eine Laufbahnausbildung im gD gemacht? und wenn ja, in welcher Richtung?

Nautiker1970:
Ich denke nicht, dass Du Dir die Bewerbung sparen kannst/solltest. Die von Dir zitierten Kriterien sind erstmal nur für die Bewerber von Bedeutung, die sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden. (Hintergrund: Die reibungslose und unmittelbare Übernahme des verbeamteten Bewerbers soll dadurch vorbereitet/erleichtert werden.)
Ansonsten gilt aber regelmäßig Folgendes:
Formal erfüllst Du mit Deiner Ausbildung bereits die tarifrechtlichen Voraussetzung für eine Tätigkeit im h. D. des Bundes. Der Weg wäre nun Folgender:
Einstellung als TB, danach 2,5 Jahre auf dem Dienstposten als TB im h. D. tätig sein, dadurch Erlangung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Einstellung als Beamter im h. D. (siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__21.html) bzw. für Dich konkret dann die Möglichkeit, den Statuswechsel vom TB im h. D. zum Beamten im h. D. zu vollziehen bzw. vollziehen zu lassen
(Natürlich hat man auf einen Statuswechsel keinen gebundenen Anspruch. Aber die Dienstherren sind oft durchaus selbst daran interessiert, aus TBen Beamte zu machen. Und insbesondere in Ministerien und Oberbehörden ist man für die Art der Personalentwicklung sehr zugänglich.)

Nautiker1970:
Ach ja, falls Du bereits verbeamtet bist (im g. D.) läuft das Ganze natürlich etwas anders. Wie bereits weiter oben erwähnt, ist dann § 24 BLV maßgeblich. https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__24.html Ändert aber nichts daran, dass Du m. E. bewerbungsfähig bist und der Versuch bei starkem Interesse an dem Dienstposten alle mal lohnt. Du würdest dann den neuen h. D. Posten zunächst weiter als g. D.-Beamter wahrnehmen  und nach 2,5 Jahren Erfahrungszeit plus sechs Monate Bewährungszeit in den h. D. aufsteigen.
Falls Du aus der Beamten g.D.-Schiene kommst musst Du also leider ggf. finanziell vorübergehend ein Nachteil gegenüber der Variante schlucken, sofort als TB im h. D. einzusteigen. Aber wenn Du bereits verbeamtet bist, musst Du das dann leider in Kauf nehmen, es sei denn - wovon ich dringend abraten würde - du steigst aus dem g. D.-Beamtenverhältnis aus, machst den Job als TB und steigst dann nach 2,5 Jahren direkt wieder bzw. neu in den Beamtenstatus im h. D. ein)

AlexBea:

--- Zitat von: Organisator am 20.12.2024 07:51 ---
--- Zitat von: AlexBea am 20.12.2024 07:30 ---Danke euch vielmals für eure Antworten...dann kann ich mir wenigstens die Bewerbung sparen :)

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hast du eine Laufbahnausbildung im gD gemacht? und wenn ja, in welcher Richtung?

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Danke dir für deine Rückmeldung. Ich habe (vor dem Master) das duale Studium (B.A.) bei einer Kommunalverwaltung gemacht. Bin auch hier im gD tätig.

AlexBea:

--- Zitat von: Nautiker1970 am 20.12.2024 11:42 ---Ach ja, falls Du bereits verbeamtet bist (im g. D.) läuft das Ganze natürlich etwas anders. Wie bereits weiter oben erwähnt, ist dann § 24 BLV maßgeblich. https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__24.html Ändert aber nichts daran, dass Du m. E. bewerbungsfähig bist und der Versuch bei starkem Interesse an dem Dienstposten alle mal lohnt. Du würdest dann den neuen h. D. Posten zunächst weiter als g. D.-Beamter wahrnehmen  und nach 2,5 Jahren Erfahrungszeit plus sechs Monate Bewährungszeit in den h. D. aufsteigen.
Falls Du aus der Beamten g.D.-Schiene kommst musst Du also leider ggf. finanziell vorübergehend ein Nachteil gegenüber der Variante schlucken, sofort als TB im h. D. einzusteigen. Aber wenn Du bereits verbeamtet bist, musst Du das dann leider in Kauf nehmen, es sei denn - wovon ich dringend abraten würde - du steigst aus dem g. D.-Beamtenverhältnis aus, machst den Job als TB und steigst dann nach 2,5 Jahren direkt wieder bzw. neu in den Beamtenstatus im h. D. ein)

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Danke dir für deine Rückmeldung. Das gibt mir ja doch ein gutes Stück Hoffnung... ich dachte immer die oberen Behörden sind sehr pingelig mit ihren Auswahlkriterien.
Dass ich nicht in den hD "springen" kann hatte ich mir schon fast gedacht. Eine hD Stelle ist für mich aber so attraktiv, dass ich auch 3 Jahre mit gD Besoldung klarkommen würde.

Was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht bewähre? Zurück zum alten Dienstherrn mit alter Besoldung? Bin ja die ganze Zeit Beamter auf Lebenszeit...

Danke euch und frohes Fest!

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