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Finanzielle Schlechterstellung durch Verbeamtung?!
Organisator:
--- Zitat von: McWIre am 19.12.2024 18:49 ---
--- Zitat von: Organisator am 19.12.2024 18:07 ---Ganz wichtig, weil eher unüblich, wäre die Zusicherung deiner Personalstelle, dass du tatsächlich in die A 12 verbeamtet werden würdest. Außer bei Lehrern wäre das eher selten.
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Ich habe nur eine tabellarische Aufstellung zu meiner Personalie. mit der A12 und der E12 erhalten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass es das auch wird. Aus der Aufstellung würde ich schließen, dass dies eine Art Zusicherung ist oder siehst Du das anders?
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oh ja. Zum einen gibt es bis zur Übergabe der Urkunde keine wirkliche Sicherheit und von irgendjemand in der Personalstelle ist auch nicht zwingend eine verlässliche Aussage zu erwarten. Erst wenn die Leitung der Personalstelle mir zusagt, direkt in die A12 verbeamtet zu werden, würde ich dem Glauben schenken.
So eine Tabelle sieht für mich eher nach einem "waswärewenn" bzw. einer Gegenüberstellung aus.
Rheini:
--- Zitat von: Organisator am 20.12.2024 07:57 ---
--- Zitat von: McWIre am 19.12.2024 18:49 ---
--- Zitat von: Organisator am 19.12.2024 18:07 ---Ganz wichtig, weil eher unüblich, wäre die Zusicherung deiner Personalstelle, dass du tatsächlich in die A 12 verbeamtet werden würdest. Außer bei Lehrern wäre das eher selten.
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Ich habe nur eine tabellarische Aufstellung zu meiner Personalie. mit der A12 und der E12 erhalten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass es das auch wird. Aus der Aufstellung würde ich schließen, dass dies eine Art Zusicherung ist oder siehst Du das anders?
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Na auch ohne fehlende Zusicherung gehe ich mal davon aus, dass Du keine Kündigung zu deiner Angestellten Stelle vor Aushändigung der Urkunde (A12) schreiben musst, oder?
Falls nicht würde ich sofern Du dich zur Verbeamtung entscheidest, auf die Aussage der Personalstelle vertrauen und den Tag abwarten. Wenn mir dann die Urkunde mit A12 hingehalten wird, nehme ich die, falls mir eine Urkunde mit A9 hingehalten wird lehne ich dankend ab und gehe zu meinem Arbeitsplatz.
Falls jemand fragt, hätte ich die E-Mail mit der Aussage der Personalstelle als Schmankerln parat .....
oh ja. Zum einen gibt es bis zur Übergabe der Urkunde keine wirkliche Sicherheit und von irgendjemand in der Personalstelle ist auch nicht zwingend eine verlässliche Aussage zu erwarten. Erst wenn die Leitung der Personalstelle mir zusagt, direkt in die A12 verbeamtet zu werden, würde ich dem Glauben schenken.
So eine Tabelle sieht für mich eher nach einem "waswärewenn" bzw. einer Gegenüberstellung aus.
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McWIre:
--- Zitat von: MoinMoin am 19.12.2024 21:47 ---Wer schreibt der bleibt.
Mündliche Aussagen sind nichts wert
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Habe es schriftlich bekommen, lieben Dank für den Hinweis
--- Zitat von: Organisator am 19.12.2024 18:07 ---Ganz wichtig, weil eher unüblich, wäre die Zusicherung deiner Personalstelle, dass du tatsächlich in die A 12 verbeamtet werden würdest. Außer bei Lehrern wäre das eher selten.
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Kein Lehrer, jedoch war das dem Umstand geschuldet, dass eine vorhandene Stelle gewandelt wurde und man mir bisher keine Möglichkeit geboten hatte.
--- Zitat von: Organisator am 20.12.2024 07:57 ---
--- Zitat von: McWIre am 19.12.2024 18:49 ---
--- Zitat von: Organisator am 19.12.2024 18:07 ---Ganz wichtig, weil eher unüblich, wäre die Zusicherung deiner Personalstelle, dass du tatsächlich in die A 12 verbeamtet werden würdest. Außer bei Lehrern wäre das eher selten.
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Ich habe nur eine tabellarische Aufstellung zu meiner Personalie. mit der A12 und der E12 erhalten. Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass es das auch wird. Aus der Aufstellung würde ich schließen, dass dies eine Art Zusicherung ist oder siehst Du das anders?
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oh ja. Zum einen gibt es bis zur Übergabe der Urkunde keine wirkliche Sicherheit und von irgendjemand in der Personalstelle ist auch nicht zwingend eine verlässliche Aussage zu erwarten. Erst wenn die Leitung der Personalstelle mir zusagt, direkt in die A12 verbeamtet zu werden, würde ich dem Glauben schenken.
So eine Tabelle sieht für mich eher nach einem "waswärewenn" bzw. einer Gegenüberstellung aus.
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Naja, wie gesagt es steht in meinem Schreiben drauf :) Nun bleibt tatsächlich nur die Frage ob die Einstufung legitim ist. Benötigt man für eine Verbeamtung tatsächlich 4 Jahre Erfahrung und werden diese dann bei der Neueinstufung von den gesamten Erfahrungsjahren abgezogen?
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