Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NI] Erfahrungsstufe

<< < (2/2)

Matze1986:
Sie wurden am 01.04. neu verbeamtet, d.h. es wurde ein "neues" Dienstverhältnis begründet. Da ist dann nichts mit Überleitung. Zählt wie eine Neueinstellung. Daher ist die Annahme des 01.04. korrekt.

Rike1984:
Aber am 01.04.2008. Das ist doch zeitlich vor der Überleitung von 2011? Oder kommt es darauf nicht an?

Und im Rahmen dieser damaligen "Neueinstellung" wurde das Besoldungsdienstalter ja festgelegt auf den 01.01.2005.

Seitdem liefen die Erfahrungsstufen wie ein Schweizer Uhrwerk.

Jetzt wurde ich innerhalb Niedersachsens versetzt und die Frage der Erfahrungsstufe taucht erstmals auf.

Tyrion:
Nach dem Durchführungshinweis 1.1 zu § 25 Abs. 1 NBesG ist bei Dienstherrenwechseln innerhalb Niedersachsens die von dem ersten niedersächsischen Dienstherrn erfolgte Erfahrungsstufenfestsetzung von nachfolgenden Dienstherren zu übernehmen:

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/2718dcf3-c826-363a-bf5d-0556cde085fe

Dies sollte auch der Fall sein, wenn die Erfahrungsstufe bei dem früheren Dienstherrn auf einer Überleitung des Besoldungsdienstalters zum 01.09.2011 in das Erfahrungsstufensystem beruht.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version