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Verbeamtung besonderer Fachrichtung
Thomas3083:
--- Zitat von: Thomas3083 am 20.12.2024 15:06 ---Hallo,
meine gegenwärtige Stelle bei einer Kommune in NRW bietet mir die Möglichkeit einer Verbeamtung als Laufbahn besonderer Fachrichtung, technische Dienste. Die Stelle ist mit A13 bewertet. Als tariflich Beschäftigter bin ich mit EG12 eingruppiert. Sollte ich als Beamter eingestellt werden stellt sich mir die Frage, zu welchen Konditionen das erfolgen muss. Grundsatz ist ja, dass Laufbahnbewerber im Eingangsamt einzustellen sind. Bei technischen Dienst wäre dies A10. Besteht eine Chance direkt in die Besoldung A13 (hD) zu gelangen?
VG
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…sehe gerade: es soll A13 (gD) heißen… sorry!
Greif:
Auf Ebene des Bundes ist es sehr simpel: Das Eingangsamt ist zu durchlaufen
Dann kommt aber die Realität dazu. Die Verbeamtung im ersten oder zweiten Beförderungsamt ist möglich. Manche Behörde nutzt dies rege manch andere gar nicht.
Da Du aber für NRW fragst, müssen nun andere übernehmen, welche sich mit dem nachgefragten Landesrecht auskennen.
10481178:
In Nordrhein-Westfalen ist es anders als im Bund. Eine Einstellung in einem höhren Amt ist (noch) nicht möglich. Es wird im Eingangsamt eingestellt. Hier also mit A10 LBesO A NRW. Grundlage dafür ist § 24 LBesG NRW.
Eine Verbeamtung setzt eine Laufbahnbefäigung voraus. Die Befähigung für besondere Fachrichtungen ist in § 16 LVO NRW und der dazugehörigen Anlage geregelt. Heißt, 2 Jahre und 6 Monate nach dem Studium entsprechend gearbeitet (innerhalb oder außerhalb des öD). Dann könnte in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden.
Möglicher Gang:
Oberinspekter (BaP) Probezeit normalerweise 3 Jahre. Ich vermute mal jedoch, dass schon weitere Berufserfahrung nach dem Studium vorliegt? Wenn ja, wäre nur die Mindestprobezeit von 1 Jahr zu durchlaufen. Bewährung vorausgesetzt erfolgt nach einem Jahr die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Nach einem Jahr ist eine Beförderung zum Amtmann (A11) möglich, sofern in der Probezeit nicht besondere Leistungen gezeigt werden. Danach wieder 1 Jahr bis zum Amtsrat (A12).
Um die A13 zu bekommen muss eine Dienstzeit von 8 Jahren nach der Probezeit vorliegen, oder 3 Jahre in A12 (§ 24 LVO NRW). Dauert also bis das begehrte Amt erreicht wird. Erwähnenswert ist noch, dass dies der Idealfall ist. Beurteilungen und Konkurenzen verzögern in der Regel den idealen Werdegang...
tomholland:
--- Zitat von: Thomas3083 am 20.12.2024 15:06 ---Hallo,
meine gegenwärtige Stelle bei einer Kommune in NRW bietet mir die Möglichkeit einer Verbeamtung als Laufbahn besonderer Fachrichtung, technische Dienste. Die Stelle ist mit A13 bewertet. Als tariflich Beschäftigter bin ich mit EG12 eingruppiert. Sollte ich als Beamter eingestellt werden stellt sich mir die io games Frage, zu welchen Konditionen das erfolgen muss. Grundsatz ist ja, dass Laufbahnbewerber im Eingangsamt einzustellen sind. Bei technischen Dienst wäre dies A10. Besteht eine Chance direkt in die Besoldung A13 (hD) zu gelangen?
VG
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ine direkte Einstellung in A13 ist nicht die Regel, aber unter bestimmten Voraussetzungen und nach Verhandlungen könnte es möglich sein.
10481178:
--- Zitat von: tomholland am 23.12.2024 10:43 ---
--- Zitat von: Thomas3083 am 20.12.2024 15:06 ---Hallo,
meine gegenwärtige Stelle bei einer Kommune in NRW bietet mir die Möglichkeit einer Verbeamtung als Laufbahn besonderer Fachrichtung, technische Dienste. Die Stelle ist mit A13 bewertet. Als tariflich Beschäftigter bin ich mit EG12 eingruppiert. Sollte ich als Beamter eingestellt werden stellt sich mir die io games Frage, zu welchen Konditionen das erfolgen muss. Grundsatz ist ja, dass Laufbahnbewerber im Eingangsamt einzustellen sind. Bei technischen Dienst wäre dies A10. Besteht eine Chance direkt in die Besoldung A13 (hD) zu gelangen?
VG
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ine direkte Einstellung in A13 ist nicht die Regel, aber unter bestimmten Voraussetzungen und nach Verhandlungen könnte es möglich sein.
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Im Land NRW aktuell noch nicht. Mit den geplanten Änderungen im Laufbahnrecht, könnte sowas möglich werden. Aktuell wäre nur der Gang zum Landespersonalausschuss möglich und hier müsste man schon gute Gründe vortragen, warum eine Ausnahme von der Regel gemacht werden soll.
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