Autor Thema: Zwischenzeugnis wurde mir verweigert  (Read 10738 times)

Schokokeks

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #15 am: 17.01.2025 10:35 »
Habe ich, deswegen ja die Frage  ;)

Nur weil aus Deiner Sicht ein triftiger Grund vorliegt, heißt das noch lange nicht, dass Du ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis hättest...

Aber egal, "Drei mal Drei macht Vier" usw 👍
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

monkey

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #16 am: 17.01.2025 10:37 »
Habe ich, deswegen ja die Frage  ;)

Nur weil aus Deiner Sicht ein triftiger Grund vorliegt, heißt das noch lange nicht, dass Du ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis hättest...

Aber egal, "Drei mal Drei macht Vier" usw 👍

Na ja, Vorgesetztenwechsel ist laut allen Webseiten, die ich gelesen habe, der Grund schlechthin für ein Zwischenzeugnis (ich bin kein Anwalt, der vielleicht bessere Quellen hat) und wie ich schon schrieb, stimmt mir auch die Gewerkschaft zu.

Schokokeks

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #17 am: 17.01.2025 10:44 »
Der Meinung bin ich ja auch, Du begründest nur einen Anspruch mit einem Paragrafen, der keinen Anspruch begründet... 🤷‍♂️

Nochmal, warum nimmst Du nicht die

"Zwischenbewertung der bisherigen Arbeitsleistung im Rahmen eines Vorgesetztenwechsels"

und bist glücklich damit? Eine gesetzliche Verpflichtung für ein Zwischenzeugnis gibt es nicht, und wenn Dein AG der Meinung ist, der §35 (2) ist nicht anwendbar, dann ist das eben so.

Kann man akzeptieren, muss man aber nicht, der Klageweg steht ja bekanntlich jedem offen.
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

monkey

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #18 am: 17.01.2025 10:54 »
Der Meinung bin ich ja auch, Du begründest nur einen Anspruch mit einem Paragrafen, der keinen Anspruch begründet... 🤷‍♂️

Nochmal, warum nimmst Du nicht die

"Zwischenbewertung der bisherigen Arbeitsleistung im Rahmen eines Vorgesetztenwechsels"

und bist glücklich damit? Eine gesetzliche Verpflichtung für ein Zwischenzeugnis gibt es nicht, und wenn Dein AG der Meinung ist, der §35 (2) ist nicht anwendbar, dann ist das eben so.

Kann man akzeptieren, muss man aber nicht, der Klageweg steht ja bekanntlich jedem offen.

Mein Arbeitgeber muss sich nicht an den Tarif- und damit Arbeitsvertrag halten? Er verlangt doch das Gleiche von mir. Ich bin damit nicht glücklich, deshalb werde ich das kategorische Nein erstmal nicht akzeptieren. Und eventuell mache ich es im Verlauf für andere Kollegen leichter.

Schmitti

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #19 am: 17.01.2025 11:01 »
Mag sein, dennoch möchte ich das offizielle Zwischenzeugnis, das mir nach TVöD-K zusteht, und nicht irgendeinen Wisch, den sich mein Arbeitgeber ausgedacht hat.
Welchen formellen Rahmen und welche Rechtsfolgen hätte denn das "offizielle Zwischenzeugnis nach TVöD-K", während der "ausgedachte Wisch des Arbeitgebers" das nicht hätte?

monkey

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #20 am: 17.01.2025 11:29 »
Mag sein, dennoch möchte ich das offizielle Zwischenzeugnis, das mir nach TVöD-K zusteht, und nicht irgendeinen Wisch, den sich mein Arbeitgeber ausgedacht hat.
Welchen formellen Rahmen und welche Rechtsfolgen hätte denn das "offizielle Zwischenzeugnis nach TVöD-K", während der "ausgedachte Wisch des Arbeitgebers" das nicht hätte?

Nach meinem Wissensstand gibt es sehr viel Rechtsprechung, wie ein offizielles Arbeitszeugnis auszusehen hat. Ich bezweifle, das ich dies auf die Zwischenbewertung 1:1 anwenden darf bzw. müsste dies eventuell auch eingeklagt werden.

Schokokeks

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #21 am: 17.01.2025 11:30 »
Mein Arbeitgeber muss sich nicht an den Tarif- und damit Arbeitsvertrag halten? ...

Das tut er doch, auch wenn Du anderer Meinung bist...

Manch einer kann oder will es nicht verstehen, aber ich wünsche Dir gutes Gelingen bei Deinem bevorstehenden Kampf, vielleicht gibt Dir @ver.di ja eine schnieke Warnweste und eine Trillerpfeife zur ausdrucksstarken Untermauerung Deiner Forderung. 👍
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

monkey

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #22 am: 17.01.2025 11:53 »
Mein Arbeitgeber muss sich nicht an den Tarif- und damit Arbeitsvertrag halten? ...

Das tut er doch, auch wenn Du anderer Meinung bist...

Manch einer kann oder will es nicht verstehen, aber ich wünsche Dir gutes Gelingen bei Deinem bevorstehenden Kampf, vielleicht gibt Dir @ver.di ja eine schnieke Warnweste und eine Trillerpfeife zur ausdrucksstarken Untermauerung Deiner Forderung. 👍

Erstmal reicht die Rechtsabteilung, die sich eben nochmal gemeldet hat.

Öffdler

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #23 am: 17.01.2025 11:56 »
Ich finde das LAG Urteil vom 17.01.1997 - 11 Sa 1366/96

https://openjur.de/u/445645.html

sollte ganz gut auf deinen Fall passen. Vielleicht hilft Dir das weiter.

Maggus

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #24 am: 17.01.2025 11:57 »
Der AG unterliegt einem TV, der eine Regelung zum Zeugnis (und Zwischenzeugnis) enthält und wenn die dort genannten Voraussetzungen im Fall von monkey erfüllt sind, dann hat er einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
Ein Wechsel des direkten Vorgesetzten gilt als triftiger Grund, wenn das Unterstellungsverhältnis mehrere Jahre bestand.

Völlig unerheblich ist, ob der tarifliche Anspruch beim Arbeitgeber oder Schokokeks gefallen findet.

ProfTii

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #25 am: 17.01.2025 12:12 »
Der Meinung bin ich ja auch, Du begründest nur einen Anspruch mit einem Paragrafen, der keinen Anspruch begründet... 🤷‍♂️

Nochmal, warum nimmst Du nicht die

"Zwischenbewertung der bisherigen Arbeitsleistung im Rahmen eines Vorgesetztenwechsels"

und bist glücklich damit? Eine gesetzliche Verpflichtung für ein Zwischenzeugnis gibt es nicht, und wenn Dein AG der Meinung ist, der §35 (2) ist nicht anwendbar, dann ist das eben so.

Kann man akzeptieren, muss man aber nicht, der Klageweg steht ja bekanntlich jedem offen.

Mich würde ehrlich interessieren, warum du annimmst, dass kein Anspruch bestünde? Zwar kein gesetzlicher aber immerhin ein vertraglicher, da sich beide Vertragsparteien mutmaßlich dem TVöD-K unterworfen haben.

Und hier findet sich doch eindeutig ein Anspruch auf das Zeugnis aus dem Zusammenfallen des Tatbestands aus § 35 (2) und der zugehörigen Rechtsfolge in § 35 (4). Entsprechend ist der Anspruch, unerheblich der Rechtsmeinung des AG, einklagbar, wenn der Vorgesetztenwechsel einen triftigen Grund darstellt - die Meinung der Rechtsabteilung von Haufe sehe ich als seriöse Quelle an, um dies erstmal zu bejahen

Faunus

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #26 am: 17.01.2025 12:52 »
unter 1 min googeln:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 14.11.2017 (AZ: 9 AZR 175/17) entschieden, dass Arbeitnehmer bei einem Wechsel des unmittelbaren Vorgesetzten aus wichtigem Grund ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis haben

In knapp 40 Berufsjahren sind zwei Vorgesetzte in den Ruhestand gegangen und bei jedem Wechsel wurde - wenn ich mich richtig erinnere - unaufgefordert ein Zwischenzeugnis vom jeweiligen Vorgesetzten vorgelegt und  entsprechend unterzeichnet.

Lass mal die "Rechtsabt. von verdi" (gehe ich doch mit meiner Annahme richtig?) mit entsprechenden Briefkopf die Anfrage erneut stellen. Sollte dann wuppen ;)

Schmitti

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #27 am: 17.01.2025 12:59 »
Der Punkt bleibt aber doch eher der: Was sollen denn bitte die konkreten Unterschied zwischen dem Zeugnis, das der AN will und der sog. "Zwischenbewertung", die sich der AG ausgedacht und ja offensichtlich angeboten hat, sein? Und welche Folgen hat das für den AN, wenn er statt dem einen das andere bekommt?

Oder noch einfacher formuliert: Erfüllt die angebotene Zwischenbewertung die (spärlichen) Anforderungen, die der § 35 (und meinetwegen auch gleich die Rechtssprechung) an ein Zwischenzeugnis stellt?

Daraus resultiert dann die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, für eine derartige Unterscheidung überhaupt ein Fass aufzumachen.
Und ob bei einem AG, der für solche simplen Vorgänge meint noch irgendwelche Sondergeschichten erfinden zu müssen, und bei Leitungskräften, die sich dann noch damit aufhalten, Abs. 3 bzw. 1 des §35 mittelfristig nicht doch die bessere Wahl sind.

Faunus

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #28 am: 17.01.2025 13:08 »
Scheinbar ist es ein rechtlicher Unterschied für die Dame, die dafür zuständig ist und entsprechendes Wissen u.U. vorenthält. Wer hier das Fass aufgemacht hat ist nicht der, der um ein Zwischenzeugnis gebeten hat und auch nicht der Vorgesetzte, der diese fix & fertig zum Unterschreiben vorgelegt hat.





monkey

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Antw:Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
« Antwort #29 am: 19.01.2025 16:54 »
Der AG unterliegt einem TV, der eine Regelung zum Zeugnis (und Zwischenzeugnis) enthält und wenn die dort genannten Voraussetzungen im Fall von monkey erfüllt sind, dann hat er einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
Ein Wechsel des direkten Vorgesetzten gilt als triftiger Grund, wenn das Unterstellungsverhältnis mehrere Jahre bestand.

Völlig unerheblich ist, ob der tarifliche Anspruch beim Arbeitgeber oder Schokokeks gefallen findet.

Das ist so ziemlich meine Meinung, weshalb ich nun versuchen werde, den Anspruch durchzusetzen.

unter 1 min googeln:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 14.11.2017 (AZ: 9 AZR 175/17) entschieden, dass Arbeitnehmer bei einem Wechsel des unmittelbaren Vorgesetzten aus wichtigem Grund ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis haben

In knapp 40 Berufsjahren sind zwei Vorgesetzte in den Ruhestand gegangen und bei jedem Wechsel wurde - wenn ich mich richtig erinnere - unaufgefordert ein Zwischenzeugnis vom jeweiligen Vorgesetzten vorgelegt und  entsprechend unterzeichnet.

Lass mal die "Rechtsabt. von verdi" (gehe ich doch mit meiner Annahme richtig?) mit entsprechenden Briefkopf die Anfrage erneut stellen. Sollte dann wuppen ;)


Ja, Rechtabteilung von ver.di. Habe gerade Mail mit der gesamten Korrespondenz und einem Erinnerungsprotokoll fertiggestellt und abgeschickt. Mal sehen, wie schnell sich ver.di nächste Woche meldet.

Scheinbar ist es ein rechtlicher Unterschied für die Dame, die dafür zuständig ist und entsprechendes Wissen u.U. vorenthält. Wer hier das Fass aufgemacht hat ist nicht der, der um ein Zwischenzeugnis gebeten hat und auch nicht der Vorgesetzte, der diese fix & fertig zum Unterschreiben vorgelegt hat.

Das ist auch die große Frage, dich sich mir eben stellt. Wenn es keinen Unterschied gibt, warum mir nicht einfach mein gewünschtes Zwischenzeugnis nach TVöD ausstellen? Da muss für das Unternehmen irgendwo ein Haken drin sein und ich bin ehrlicherweise nicht bereit bei dem Arbeitgeber aktuell zurückzustecken.