Autor Thema: Verletztengeld / Krankengeld -> Zuschuss nach § 22 Abs. 2, 3 TVöD  (Read 2177 times)

Julia0123

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Hallo zusammen,

ich bin aufgrund eines Wegeunfalls seit Mitte September im Verletztengeld.
Mein Arbeitgeber zahlt bisher keinen Krankengeldzuschuss nach § 22 Abs. 2, 3 TVöD, eine benachbarte Kommune sagt allerdings, dass mir der Zuschuss zu steht.

Kann mir jemand bei der Berechnung helfen?

Brutto bekomme ich 3.665,52
Verletztengeld 73,89 netto/täglich (83,40 brutto/täglich)
Beschäftigt bin ich mehr als drei Jahre in dieser Kommune.

Ist das Verletztengeld dem Krankengeld überhaupt "gleichgestellt"?

Herzlichen Dank für die Hilfe,
Julia

RehaMicha

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Hallo und erstmal gute Besserung,

laut der Quelle besteht der Anspruch auch bei dem Bezug von Verletztengeld.

Zitat
Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD). Voraussetzung ist jedoch, dass dem Beschäftigten Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder entsprechende Leistungen aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung oder nach dem Bundesversorgungsgesetz zustehen oder, wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versichert ist, zustünden. Die Zahlung des Krankengeldzuschusses ist sonach untrennbar an die Zahlung von Krankengeld oder der entsprechenden Leistungen gekoppelt.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/krankenbezuege-5-krankengeldzuschuss-22-abs2-3-tvoed_idesk_PI13994_HI1965916.html

Julia0123

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Vielen lieben Dank für deine Antwort und den Link! Hilft mir sehr weiter!

ich1974

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