Hallo zusammen,
ich bin aufgrund eines Wegeunfalls seit Mitte September im Verletztengeld.
Mein Arbeitgeber zahlt bisher keinen Krankengeldzuschuss nach § 22 Abs. 2, 3 TVöD, eine benachbarte Kommune sagt allerdings, dass mir der Zuschuss zu steht.
Kann mir jemand bei der Berechnung helfen?
Brutto bekomme ich 3.665,52
Verletztengeld 73,89 netto/täglich (83,40 brutto/täglich)
Beschäftigt bin ich mehr als drei Jahre in dieser Kommune.
Ist das Verletztengeld dem Krankengeld überhaupt "gleichgestellt"?
Herzlichen Dank für die Hilfe,
Julia