Autor Thema: Karenztage… zwingendes Erfordernis oder Rückfall in frühere Zeiten?  (Read 10117 times)

andreb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 216
Heikle Diskussion ist es ja geworden ;)

Am Ende kann es nicht schwarz und weiß geben, sondern irgendwas dazwischen …

Man muss aber auch mal folgende Feststellungen in den Raum werfen dürfen.
1. Der Grundsatz von (privatrechtlichen) Arbeitsverhältnissen ist vordergründig erstmal in die Privatautonomie mit etwaigen Hauptpflichten auf beiden Seiten. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung von Arbeitsleistungen, die des Arbeitgebers, die Entgeltzahlungspflicht.
2. Krankheiten verhindern die Erbringung von Arbeitsleistungen. Somit stellt das Entgeltfortzahlungsgesetz einen staatlichen Eingriff in o.a. Privatautonomie dar. Gleichwohl ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eine sozialstaatliche Errungenschafft!
3. Das Entgeltfortzahlungsgesetz belastet i.d.R. ausschließlich die Arbeitgeber; entlastet jedoch die gesetzlichen Krankenversicherungen in nicht unerheblichem Umfang. Man muss bedenken, dass der Anspruch auf Krankengeld als Versicherungsleistung bereits ab dem 1. Tag der Erkrankung besteht (sofern das Entgelt eben nicht fortgezahlt wird).
4. Die speziellen Spezialfälle („Blaumacher“) nutzen diese Regelungen massivst zu Ihren Gunsten. Die durchschnittliche Fehlzeiten von 22,4 Arbeitstagen (2023) darf nicht als Gradmesser herangezogen werden, weil es eben nur die halbe Wahrheit ist.
5. sich von diesen „Blaumachern“ zu trennen wird durch die hiesige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung massiv erschwert. Der Aufwand sich von solchem Personal zu trennen, stehen i.d.R. geringe Erfolgschancen gegenüber.
Der Fakelzug, den ein Arbeitgeber bis zur Kündigung fahren muss, steht doch in keinem Verhältnis
(bEM, „tarifliche Unkündbarkeit“, Schutzvorschriften SGB IX, massive Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen, negative Prognose, ggf. Ärztliche Untersuchungen, finale Interessenabwägung etc.pp. )



Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,347
Mir ist es egal wie die Zahlen wer veröffentlich, weil sowieso nichts miteinander vergleichbar ist. Wer nur ein biserl nachdenkt, kann sich vorstellen, dass eine "Dachorganisationen" auf die Zahlen der Unterorganisationen zugreift und da hat dann auch jede wieder einen andere Vorstellung der Erhebung.
Ich schrieb ja bereits, dass beim Googeln über den Krankenstand in der Schweiz mir als Zahlenwert "Krankentage bei Vollzeitstellen" entgegengekommen ist.  Ich fange das jetzt nicht an auseinanderzupuzzeln.

Und ehrlich, was andere machen, ist mir im Normalfall egal!

Mit mir könnte man darüber reden, den Gehalt von Krankheitstage anteilig (ein Kranker benötigt u.U. weniger Geld - müsste man mal prüfen) in einen Topf zu werfen - auch und vor allem die Gehälter nach 6 Wochen (Krankenkasse übernimmt), die frei werden weil die Stelle nicht besetzt wird und die Arbeit umverteilt wird auf die anderen AN  8)
Das Geld könnte dann den Krankenkassen zu Gute kommen um z.B. Präventionsmaßnahmen verstärkt auszubauen, um gesündere AN zu erzeugen oder sonst was sinnvolles.
Darf ich daran erinnern, dass die AG bereits aus dem 50/50-System bei den KK ausgestiegen sind!

Mein Vorschlag ist für Bürokratie-Abbauer natürlich ein neuer Alptraum. Für mich wäre es einer. Allerding bin ich nicht bereit dem Abbau des Solidaritätsprinzips zuzusehen.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,936
Möchtest Du bitte wenigstens in diesem Thread nachlesen, bevor du falsche Aussagen von Dir gibst.
Ich habe eine Frage gestellt, keine Behauotung aufgestellt. Erkennt man am Satzzeichen.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,936
Für mich wäre es einer. Allerding bin ich nicht bereit dem Abbau des Solidaritätsprinzips zuzusehen.
Unsolidarisch ist nur der Blaumacher.

Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,347
Heikle Diskussion ist es ja geworden ;)


4. Die speziellen Spezialfälle („Blaumacher“) nutzen diese Regelungen massivst zu Ihren Gunsten. Die durchschnittliche Fehlzeiten von 22,4 Arbeitstagen (2023) darf nicht als Gradmesser herangezogen werden, weil es eben nur die halbe Wahrheit ist.
5. sich von diesen „Blaumachern“ zu trennen wird durch die hiesige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung massiv erschwert. Der Aufwand sich von solchem Personal zu trennen, stehen i.d.R. geringe Erfolgschancen gegenüber.
Der Fakelzug, den ein Arbeitgeber bis zur Kündigung fahren muss, steht doch in keinem Verhältnis
(bEM, „tarifliche Unkündbarkeit“, Schutzvorschriften SGB IX, massive Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen, negative Prognose, ggf. Ärztliche Untersuchungen, finale Interessenabwägung etc.pp. )

Mein Vater hat mir schon als "Aufmunterung" vor ca. 35 Jahren zu meiner 1. leitenden Funktion mit auf dem Weg gegeben, dass ich immer bei 10 MA mit einem "faulen Apfel" leben muss und meine Energie alleine in die 9 anderen MA stecken sollte. Hat immer gut funktioniert  8)

Anm. Wenn ich Deinen Beitrag so lese, dann frage ich mich ob Du AG-Vertreter bist?
Wie kannst Du eigentlich als AN mit gutem Gewissen die "Unkündbarkeit" nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit (15 Jahre im ÖD - im BAT gab es alleine diese Unkündbarkeit) so angreifen?
Und wenn VW/der ÖD dieses Jahr Standorte in D schließt, dann schützen 25/15 Jahre Betriebszugehörigkeit nicht vor einer Entlassung! Ist Dir das bewußt?

Weil irgendwo ein MA die AG aufmischt und der Abt.-leiter nicht in der Lage ist den in Griff zu kriegen/los zu werden... da verdient wohl der Leiter zu viel!

« Last Edit: 12.01.2025 14:50 von Faunus »

Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,347
Möchtest Du bitte wenigstens in diesem Thread nachlesen, bevor du falsche Aussagen von Dir gibst.
Ich habe eine Frage gestellt, keine Behauotung aufgestellt. Erkennt man am Satzzeichen.

Schreib ich doch jetzt klarer: sogar zu Faul hier im Thread nachzulesen, aber immer munter Unfug in die Welt setzten!
Oder: nette Rhetorik - mach weiter und lass mir mei Ruh 8)
So kann keine Diskussion - schon garnicht auf Augenhöhe - sinnvoll/vernünftig ablaufen!

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,936
Macht mit Dir tatsächlich keinen Sinn. Von Die kommt kein konstruktiver Beitrag. Nur Neid auf Vorstandsgehälter und Anekdoten von Deinem Opa.

Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,347

3. Das Entgeltfortzahlungsgesetz belastet i.d.R. ausschließlich die Arbeitgeber; entlastet jedoch die gesetzlichen Krankenversicherungen in nicht unerheblichem Umfang. Man muss bedenken, dass der Anspruch auf Krankengeld als Versicherungsleistung bereits ab dem 1. Tag der Erkrankung besteht (sofern das Entgelt eben nicht fortgezahlt wird).
4. Die speziellen Spezialfälle („Blaumacher“) nutzen diese Regelungen massivst zu Ihren Gunsten. Die durchschnittliche Fehlzeiten von 22,4 Arbeitstagen (2023) darf nicht als Gradmesser herangezogen werden, weil es eben nur die halbe Wahrheit ist.


Am Freitag sagte jdn. im Spass zu mir (ich hatte eine kratzigen Hals und ne trockene Nase) : wenn Du am Montag rotzend und schniefend hier auftauchst, dann verklage ich Dich, weil Du mich grob fahrlässig versuchst anzustecken  ::)

Es sollen also ein paar Blaumacher u.U. (ist ja auch noch nicht klar) ausgebremst werden und das Groh (nicht nur die Karrieregeilen) der ehrlichen AN schleppt sich dann halt rotzend und schniefend an den AP.
Darf dann der Gesunde im Gegenzug seinen AG wegen grober Fahrlässigkeit verklagen, da er die Gesunden zwingt den AP mit einem kranken AN zu teilen und der AG keine Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hat, um den Gesunden am AP vor Ansteckung zu schützen?

Ehrlich: wenn ich bezahlen soll, weil mein AG mich nicht vor Präsentismus schützt, geht der besser in Deckung! Das könnte man als Körperverletzung auslegen.
Ich finde es einen Schmarren, aber wegen ein paar Blaumacher, die von Ihren überbezahlten VO nicht in die Schranken gewiesen werden können und deshalb die komplette Arbeitnehmerschaft in Regress zu nehmen, ist für mich auch ein Schmarren.

Nochmal: diese Zahlen, die jetzt herumgeistern, sind begründet in der aktuellen Totalerfassung des Scheins für die KK, der hohen älteren AN-Schaft (Boomer) und der Verweigerung der Nichtkranken mit der Geiz-ist-Geil-Mentalität nachzudenken.

PS: Ich dachte es wären 15,1 Tage/Jahr in 2023. Woher kommen den jetzt wieder die 22,4 *nervtöt*




MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,435
Der Fakelzug, den ein Arbeitgeber bis zur Kündigung fahren muss, steht doch in keinem Verhältnis
(bEM, „tarifliche Unkündbarkeit“, Schutzvorschriften SGB IX, massive Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen, negative Prognose, ggf. Ärztliche Untersuchungen, finale Interessenabwägung etc.pp. )
Bei nachweislichen Blaumachern ist das aber kein Fakelzug, sondern eine ganz normale fristlose Kündigung.
Hier ist halt nur der Nachweis ein Problem.
Wer wegen Rücken blau macht und dann beim Zementsackschleppen erwischt wird, ist halt schnell raus.
Wer wegen "Migräne" blau macht, dem wird man kaum was nachweisen können.

Das wo ein Fakelzug notwendig ist, ist bei einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger Krankheit.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,435
Habe mir die Zahlen der mal angeschaut:

=dsDisseminateFinalDMZ&df[id]=DSD_HEALTH_STAT%40DF_AWDI&df[ag]=OECD.ELS.HD&df[vs]=1.0&dq=.A...........&pd=2010%2C&to[TIME_PERIOD]=false&ly[cl]=TIME_PERIOD&ly[rs]=MEASURE&ly[rw]=REF_AREA&vw=tb]https://data-explorer.oecd.org/vis?df[ds]=dsDisseminateFinalDMZ&df[id]=DSD_HEALTH_STAT%40DF_AWDI&df[ag]=OECD.ELS.HD&df[vs]=1.0&dq=.A...........&pd=2010%2C&to[TIME_PERIOD]=false&ly[cl]=TIME_PERIOD&ly[rs]=MEASURE&ly[rw]=REF_AREA&vw=tb

Bei den vergüteten Abwesenheiten aufgrund Erkrankung finde ich bei Deutschland den höchsten Krankenstand europaweit. Leider sind die Zahlenreihen nur bis 2022 halbwegs vollständig angegeben, so dass die Corona-Situation noch hineinwirkt, wo Abwesenheiten ja mitunter auch politisch gewollt waren. Aber das Bild ändert sich auch nicht, wenn ich mit z. B. 2019 den Zeitraum vor Corona betrachte. Im Ergebnis ist der Wert in Deutschland danach auffällig hoch - und zwar nicht geringfügig, sondern eher im Umfang von mindestens einer Woche pro Jahr mehr als in den anderen Ländern.

Man mus jetzt Bäte nicht das Wort reden. Aber unrühmlich wäre der Status tatsächlich.
Ja, die Daten sind erstaunlich.
Was ich mich frage ist, sind da die Karenztage immer schon mit erfasst. Sind da Sonntage miterfasst.
Es sind jedoch mW nur die bezahlten Tage dort erfasst. Wo es also keine Entgeltfortzahlung gibt, da würden 0 Krankheitstage dort stehen, wenn ich mich nicht täusche.
Und ist hier ein Schwerstkranker, der ein Jahr ausfällt (Krebs o.ä.) in allen Ländern mit ~250 Tagen erfasst?

Zumindest sagt die OECD selbst, dass diese Daten so einfach nicht vergleichbar sind, wenn ich die Berichte im Netz richtig lese.

Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,347
In der Tat erstaunlich:

Datenerfassung Österreich:  Alle Krankheitstage, für die eine ärztliche Bestätigung an die Sozialversicherung geschickt wird, = alle mehr als drei Tage; unter 3 Tage kann eine ärztl. Bestätigung vorliegen!

Und PUNKT!

Datenerfassung D:
Der Zahlenwert soll die krankheitsbedingte Abwesenheit von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse darstellen. Es ist zu beachten, dass solche Fälle nur dann erfasst werden müssen, wenn sie länger als drei Arbeitstage dauern. Daher sind die Zahlen nicht "klassifiziert"
=> Unterschätzung: Die Ergebnisse werden auf der Grundlage von Daten extrapoliert… Arbeitsunfähigkeitstage geteilt durch die jahresdurchschnittliche Zahl der GKV-Mitglieder der jeweiligen Versichertengruppe (in der GKV pflichtversicherte Arbeitnehmer ohne Rentner, Studenten, Praktikanten und Vorruheständler).

Deutschland liegt nach der OECD-Statistik bereits unangefochten auf Platz 1 der Krankheitsstatistik - und das ohne die freiwillig versicherten Angestellten und Beamten. Studenten und Rentner haben sie nach eigener Angabe nicht miteinberechnet. Jetzt frage ich mich, wie eine Werkstudenten oder ein weiterarbeitender Rentner mit GKV erkannt wurde... Ist letztlich egal.

UK hatte die mit die meisten Toten im Coronajahr 2020 - aber nur 6,4 Krankheitstage?

Da bleiben so viele Fragen offen und dann noch die "Extrapolitur" - ah, nee!

=> Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht angefertigt hast! 8)