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[Allg] Kind in die GKV oder PKV
Saxum:
Es ist kein „eingeschränkter (Sonder-) Tarif“, sofern trotz anonymer Risikovorabfragen nur die Öffnungsaktion infrage kommt, erhält man darüber den regulären beihilfekonformen Grundtarif wie jeder andere und gegebenenfalls einen Wahlleistungstarif wenn das Bundesland es anbietet oder nach Gusto des Versicherers.
Ansonsten besteht halt schlichtweg über die Öffnungsaktion kein „Anspruch“ auf einen Wahlleistungstarif oder den Beihilfeergänzungstarif. Der Versicherer kann es aber anbieten, wenn er möchte - meistens oft in Form des „kleinen Beihilfeergänzungstarifs“.
Jedenfalls ist man regelmäßig auf dem Niveau der Beihilfeleistungen zu „100% abgesicher“. Darüber hinausgehende Restkosten / Eigenbeteiligungen sind selbst zu tragen oder anderweitig abzusichern.
LehrerBW:
Ich habe beide Kinder bei mir in der Debeka mitversichert…Kostet nicht die Welt….je 35€ pro Kind.
Habe es nicht bereut, da die Leistungen und Terminvereinbarungen wesentlich besser sind.
Schade, dass ich meine Frau nicht auch noch reinnehmen kann…Aber die ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Magnia:
Hallo,
vielen herzlichen Dank für die vielen Rückmeldungen.
Ich werde ein Termin bei der Debeka machen und mich beraten lassen, was sie mir anbieten.
Da ich selbst über 30 Jahre in der GKV war und heute in der PKV bin, habe ich einen direkten Vergleich und muss sagen, dass ich mein Kind definitiv lieber in der PKV versichern möchte. Geld spielt dabei keine Rolle.
Wenn man selbst einmal erkrankt war und monatelang auf einen Facharzttermin warten musste, möchte ich dies meinem Kind ersparen.
Ich bin trotz Öffnungsaktion (keine Wahlleistungen, kein Ergänzungstarif, Beihilfe Niedersachsen) von der Debeka positiv Überrascht. Bislang wurden alle Rechnungen anstandslos übernommen.
Für mich war es primär wichtig zu wissen, ob bei einem zwangsweisen Wechsel in die GKV durch z.B. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung meines Kindes Versicherungsbausteine wie Zahnzusatz in die GKV als Ergänzung mitgenommen werden kann. Wenn das wirklich der Fall ist und ein späterer Wechsel zurück in die PKV (ohne Gesundheitsprüfung) möglich ist, wäre die PKV immer meine erste Wahl.
h96bs:
Hab mein Kind bei mir in der PKV und nicht bei meiner Frau in der GKV. Mit A14 läge ich aber noch über der Jahreseinkommensgrenze und müsste eine freiwillge GKV abschließen. Da ist die PKV+Beihilfe fürs Kind mit ca. 50 Euro/Monat (Debeka hat erhöht...) deutlich günstiger.
Nach den ersten Jahren und Facharztgeschichten kann ich nun sagen, dass ich Kinder immer in die PKV nehmen würde. Man kommt einfach besser zum Arzt seiner Wahl, die Ärzte haben Zeit und man kann sich auch 2., 3. oder 4. Meinungen von Spezialisten ohne Probleme holen. Bei Logopädie zahlt man komischeweise drauf, weil die Stundensätze höher sind als die Beihilfegrenze..., das ändert aber nichts an meiner Bewertung.
Negativ natürlich die fehlenden Kind-krank-Tage für den GKV-Ehepartner bzw. die 5 Tage, die viele noch kriegen. Als Beamter konnte ich aber hier mit Home Office so viel abfedern für meine Frau, dass ich kaum Kind-Krank-Sonderurlaub brauchte.
Magnia:
Hallo,
ich habe mir die Bedingungen für die Öffnungsaktion der PKV noch einmal angeschaut.
Wenn ich es richtig verstehe, kann ich meine Frau mit Vorerkrankungen in der PKV im Rahmen der Öffnungsaktion versichern, sobald sie einen Beihilfeanspruch hat. Die Frist beginnt erst, wenn erstmalig Beihilfeanspruch besteht und lautet sechs Monate. Ist dies so korrekt?
Wenn meine Frau gesund ist und regulär in die PKV aufgenommen werden würde, ist dies auch erst möglich, wenn sie erstmalig einen Anspruch auf Beihilfe hat. Korrekt?
Kann ich dann aber jetzt schon eine Anwartschaft in der PKV für sie abschließen, wenn sie überhaupt noch keinen Anspruch auf Beihilfe hat? Die Bedingungen für die Aufnahme in der PKV sind ja überhaupt noch nicht gegeben.
Wenn die Anwartschaft für einen regulären Tarif abgelehnt wird (aufgrund einer Erkrankung), kann ich ja später noch über die Öffnungsaktion gehen. Richtig?
Vielen Dank
Viele Grüße
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