Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

3 jährige Bindung nach Angestelltenlehrgang II

(1/3) > >>

WillyWonka98:
Hallo,

ich habe meinen Angestelltenlehrgang II gemacht und dafür  mich hinterher 3 Jahre an meinen AG binden lassen.
Sollte ich aus meiner dreijährigen Bindung mit meinem Arbeitgeber eher rausgehen kommen auf mich Kosten zu. Genannt wurden AG-Kosten (sprich Gehalt), Fortbildungskosten und Fahrtkosten.
Das Gehalt ist das höchste. Ist dies rechtens?

Grüße

2strong:
Kommt auf den Wortlaut an. Aber grundsätzlich sind entsprechende Bindungsklauseln zulässig und auch die Frist von drei Jahren dürfte angemessen sein.

ich1974:
Wie lange läuft die Bindung noch? Normalerweise werden für jeden Monat 1/36 des Betrags fällig. Sollte der AG innerhalb der Frist die Kosten komplett fordern dürfte die Klausel unwirksam sein.

KaiBro:
Kleiner Hinweis:
Sollte man den Arbeitgeber wechseln wollen und eingestellt werden, wird die Rückforderung oftmals vom neuen Arbeitgeber übernommen.

TVOEDAnwender:
Bist du aus NRW?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version