Hallo,
ich (Beamtin im gD) habe eine Versorgungsauskunft bei meinem Dienstherrn beantragt. Ich habe vor einigen Jahren den Aufstieg vom mD in den gD gemacht. In meiner Versorgungsauskunft wurde meine erste Verwaltungsausbildung als ruhegehaltsfähig anerkannt, dann mehrere Jahre meiner Angestelltentätigkeit nicht, obwohl ich durchgehend in der öffentlichen Verwaltung tätig war. Erst die Angestelltenzeit in der letzten Behörde, die mich dann nach einigen Jahren im mittleren Dienst verbeamtet hatte, wurde als ruhegehaltsfähig anerkannt, weil diese zur Verbeamtung geführt hat.
Als Begründung wurde mir mitgeteilt, dass ich in den anderen Angestelltenzeiten als Schreibkraft tätig war und diese Zeiten nicht zur Verbeamtung geführt hätten. Ich war aber nicht explizit als Schreibkraft angestellt. Vor allem wurde mein damaliger Arbeitgeber, eine (kleine) Behörde, noch einige Jahre vor meiner Verbeamtung in eine große Behörde integriert. Diese große Behörde hat mich letztendlich verbeamtet. Aber in der kleinen Behörde habe ich dieselbe Tätigkeit ausgeübt mit der gleichen Entgeltgruppe, zunächst auch nach der Integration in die große. Warum also soll nun die Tätigkeit in der kleinen Behörde nicht ruhegehaltsfähig sein? Man teilte mir nur mit, für die vorherige Tätigkeit bekäme ich ja auch zusätzlich zur Pension eine Rente.
Die Versorgungsauskunft war jetzt nur ein Entwurf. Ich habe noch einige Jahre bis zu meiner Pension. Wäre es sinnvoll, jetzt einen offiziellen Antrag auf Anerkennung der Vordienstzeiten zu stellen?
Welche Zeiten sind nun ruhegehaltsfähig, wenn man immer nur in der öffentlichen Verwaltung tätig war?
Vielen Dank!