Autor Thema: Anerkennung Vordienstzeiten für Pension  (Read 2684 times)

conny111

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Anerkennung Vordienstzeiten für Pension
« am: 17.12.2024 22:23 »
Hallo,
ich (Beamtin im gD) habe eine Versorgungsauskunft bei meinem Dienstherrn beantragt. Ich habe vor einigen Jahren den Aufstieg vom mD in den gD gemacht. In meiner Versorgungsauskunft wurde meine erste Verwaltungsausbildung als ruhegehaltsfähig anerkannt, dann mehrere Jahre meiner Angestelltentätigkeit nicht, obwohl ich durchgehend in der öffentlichen Verwaltung tätig war. Erst die Angestelltenzeit in der letzten Behörde, die mich dann nach einigen Jahren im mittleren Dienst verbeamtet hatte, wurde als ruhegehaltsfähig anerkannt, weil diese zur Verbeamtung geführt hat.

Als Begründung wurde mir mitgeteilt, dass ich in den anderen Angestelltenzeiten als Schreibkraft tätig war und diese Zeiten nicht zur Verbeamtung geführt hätten. Ich war aber nicht explizit als Schreibkraft angestellt. Vor allem wurde mein damaliger Arbeitgeber, eine (kleine) Behörde, noch einige Jahre vor meiner Verbeamtung in eine große Behörde integriert. Diese große Behörde hat mich letztendlich verbeamtet. Aber in der kleinen Behörde habe ich dieselbe Tätigkeit ausgeübt mit der gleichen Entgeltgruppe, zunächst auch nach der Integration in die große. Warum also soll nun die Tätigkeit in der kleinen Behörde nicht ruhegehaltsfähig sein? Man teilte mir nur mit, für die vorherige Tätigkeit bekäme ich ja auch zusätzlich zur Pension eine Rente.

Die Versorgungsauskunft war jetzt nur ein Entwurf. Ich habe noch einige Jahre bis zu meiner Pension. Wäre es sinnvoll, jetzt einen offiziellen Antrag auf Anerkennung der Vordienstzeiten zu stellen?

Welche Zeiten sind nun ruhegehaltsfähig, wenn man immer nur in der öffentlichen Verwaltung tätig war?

Vielen Dank!

Julianx1

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Antw:Anerkennung Vordienstzeiten für Pension
« Antwort #1 am: 17.12.2024 23:53 »
Es ist zwar schon dreißig Jahre bei mir her. Aber bei deiner Verbeamtung wurden deine ruhegehaltsfähigen Zeiten doch via Bescheid festgelegt. Da müssten deine Zeiten als TB ja auch schon nicht anerkannt worden sein. Hast du damals keinen Widerspruch eingelegt ?

conny111

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Antw:Anerkennung Vordienstzeiten für Pension
« Antwort #2 am: 18.12.2024 21:23 »
Ich habe keinen Bescheid über die ruhegehaltsfähigen Zeiten bekommen bei meiner Verbeamtung, sondern lediglich über die Dienstzeiten, die angerechnet werden.

Stempelritter

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Antw:Anerkennung Vordienstzeiten für Pension
« Antwort #3 am: 18.12.2024 23:08 »
Die Versorgungsauskunft war jetzt nur ein Entwurf. Ich habe noch einige Jahre bis zu meiner Pension. Wäre es sinnvoll, jetzt einen offiziellen Antrag auf Anerkennung der Vordienstzeiten zu stellen?
Wozu?
Da Gesetze bis dahin geändert werden können, wird alles was man dir mitteilen könnte nur vorläufig sein, erst bei Eintritt in den Ruhestand wird verbindlich festgesetzt.

conny111

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Antw:Anerkennung Vordienstzeiten für Pension
« Antwort #4 am: 18.12.2024 23:13 »
Man sagte mir, dass diese Versorgungsauskunft natürlich nicht bindend sei, wenn ich aber die Anerkennung der Vordienstzeiten beantragen würde, erginge ein Bescheid, der verbindlich wäre. Also welche Zeiten ruhegehaltsfähig sind und welche nicht.

Stempelritter

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Antw:Anerkennung Vordienstzeiten für Pension
« Antwort #5 am: 19.12.2024 00:04 »
wenn ich aber die Anerkennung der Vordienstzeiten beantragen würde, erginge ein Bescheid, der verbindlich wäre. Also welche Zeiten ruhegehaltsfähig sind und welche nicht.
Gemeint ist wohl eine Vorwegentscheidung über die Berücksichtigung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten nach § 49 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG. Ja, dazu ergeht auf Antrag des Beamten ein verbindlicher Bescheid, allerdings "unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der Rechtslage". Das bedeutet, der Bescheid ist nur insofern verbindlich, wenn sich die Rechtslage nicht mehr ändert. Mindestens nicht mehr bis zum Eintritt in den Ruhestand, idealerweise nicht mehr bis zu deinem Tod.

Du kannst dich also NICHT darauf verlassen, dass alles so kommen wird, wie es im Bescheid geschrieben steht. Du kannst aber anhand des Bescheids schon heute Fehleinschätzungen deinerseits (oder amtsseitige) erkennen und durch Widerspruch bzw. Klage angreifen bzw. dein Leben entsprechend frühzeitig neu ausrichten. Aber auch wenn du heute juristisch obsiegst gilt, dass sich die Rechtslage noch ändern kann und deine frühe Errungenschaft hinfällig werden kann. Daher die Frage: Wozu willst du die Info?  ;)

conny111

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Antw:Anerkennung Vordienstzeiten für Pension
« Antwort #6 am: 19.12.2024 21:34 »
Ich habe die Versorgungsauskunft beantragt, um in etwa meine zukünftige Pension abschätzen zu können und um planen zu können, zu welchem Zeitpunkt der Pensionsantritt angestrebt werden kann. Aber darum ging es mir jetzt nicht. Ich habe nicht verstanden, warum welche Zeiten nicht als ruhegehaltsfähig anerkannt werden. Da ich seit fast 35 Jahren durchgehend im öffentlichen Dienst tätig war, war ich eigentlich davon ausgegangen, dass sämtliche Zeiten ruhegehaltsfähig sind.

Stempelritter

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Antw:Anerkennung Vordienstzeiten für Pension
« Antwort #7 am: 20.12.2024 13:57 »
Ohne Akteneinsicht zu deinem Einzelfall ist keine Aussage möglich. Wenn du der Meinung bist, dass Zeiten anerkannt werden müssten, die nicht anerkannt wurden, dann solltest du dagegen Rechtsmittel einlegen.