Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kinder
cyrix42:
Moin, du wirst doch wissen, was für einen Arbeitsvertrag du unterschrieben hast?! Insbesondere, ob dabei Zulagen u.Ä. vereinbart wurden, oder eben nicht. (Wahrscheinlich dürfte auch ein Verweis auf die Entgelt-O Lehrer enthalten sein, der hier ggf. zusätzliche Regelungen neben dem TV-L trifft. Ggf. ist dabei nämlich eine Angleichungszulage [in Höhe von 105€ für eine Vollzeitstelle] zu zahlen.)
Das jeweils (für eine volle Stelle) zu erbringende Lehrdeputat in NRW ist von der Schulform abhängig, siehe z.B. hier. Solltest du keine prozentuale Teilzeitquote für dein Arbeitsverhältnis vereinbart haben sondern dort nur deine Unterrichtsstundenzahl, so kannst du dir damit den Umfang deiner Teilzeit ausrechnen. Bist du z.B. an einer Grund-, Haupt- oder Realschule tätig, entsprächen 17 Unterrichtsstunden einem Umfang von 17/28 = ca. 60,7%; an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule 17/25,5 = ca. 66,7%.
Kinder sind nur für den Pflegeversicherungssatz von Bedeutung; das Bruttogehalt ist davon unabhängig.
sisqonrw:
Vielen Dank für die Info!
Kingrakadabra:
Entgeld, autsch...
Albeles:
Du bist als MPT Kraft eingestellt, oder?
Albeles:
In welcher Schulform denn? Und Lehrer haben ja eine Arbeitszeit von 41 Std in NRW als Vollzeitstelle abzuleisten. Die 28 / 27,5 / 25,5 / 22 Unterrichtsstunden je nach Schulform sind ja nur ein Teil der Arbeit die zu leisten sind.
Wenn Du über 55 oder über 60 Jahre alt bist, reduziert sich deine Pflichtstundenanzahl jeweils um 1 bzw. um 3 Std. Da Du Teilzeit hast, natürlich weniger...
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