Autor Thema: Wechsel TVL- in TVöD VKA Erfahrungsstufen  (Read 1208 times)

GrünSchnippler

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Wechsel TVL- in TVöD VKA Erfahrungsstufen
« am: 28.12.2024 00:07 »
Hallo in die Runde,

ich habe mich aktuell auf eine Stelle im TVöD VKA beworben, die geforderten Abschlüsse habe ich alle.

In einem vorherigen Telefongespräch wurde mir auch mitgeteilt, dass bei einem Wechsel von meinem TVL 9a in TVöD 9a auch meine Erfahrungsstufe mit übernommen werden würde. (Ich weiß was mir am Telefon erzählt wird hat erstmal nichts rechtskräftiges an aussagekraft).

Da in meiner Region die Bewerberlage in meinem bereich recht dünn ist (mein AG sucht für einen Kollegen bereits seit 9 Monaten) vermute ich, dass ich wahrscheinlich wenig konkurenz haben werde.

Im TVL gibt es die Möglichkeit, wenn man als einziger Bewerber für die Stelle Qulifiziert ist direkt in die Erfahrungsstufe 6 einzusteigen, quasi als einzige möglichkeit die Fachkraft zu binden. Ist eine ähnliche Regelung auch im TVöD vorhanden?

Falls ja wie soll man soetwas nachweisen / durchsetzen? Erfahrungsgemäß sind die AG vertreter und Personaler ja nicht in der Gegend am rumlaufen mit schön das sie da sind, sie sind unser einziger Bewerber.

Damit würde man sich ja auch selbst ein Bein stellen, falls man den Bewerber nehmen muss falls sich dieser im Gespräch oder Fachlich doch als Niete entpuppt, er sich mit dem wissen aber einklagen will.

edit: Die anforderrungen der Stellen ähneln sich natürlich, sodass eine übernahme der Erfahrungsstufe auch Objektiv Realistisch wäre.

FearOfTheDuck

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Antw:Wechsel TVL- in TVöD VKA Erfahrungsstufen
« Antwort #1 am: 28.12.2024 00:26 »
Ohne einschlägige Berufserfahrung hast du lediglich Anspruch auf Stufe 1, sollte einschlägige Berufserfahrung vorliegen, würde diese bis in Stufe 3 führen. Alles darüber hinaus ist Verhandlungssache, wie im TVL aber auch. Vgl. hier § 16 Abs. 2 S. 3 TVÖD und § 16 Abs. 2. S. 4 TVL.

Die Risikoabwägung im Rahmen einer Verhandlung liegt ganz bei dir, nur du weißt für dich: "Was ist letzte Preis?"
Nehmen muss der AG am Ende niemanden und ein kann ist am Ende schwer einklagbar. Deine Berufserfahrung (ob einschlägig oder als förderliche Zeiten) solltest du auf jeden Fall dabei in den Ring werfen.

Ich würde mir die Übernahme der Stufe schriftlich geben lassen, dann hätte man etwas in der Hand, falls später die Behörden-Demenz zuschlägt.