2. Natürlich würde die Schreiberin in die KVdR kommen, wenn sie in der GKV verbleibt. Wer ein Leben lang oder wenigsten 9/10 in der 2 Hälfte des Erwerbslebens in der GKV versichert war, wird immer in die KVdR kommen.
Nein.
Solange der Beamtenstatus besteht, ist
kein Eintritt in die Krankenversicherung der Renter*innen (KVdR) vorgesehen.
Warum hält sich dieser Mythos, der zu einer Misinformation führt?
Der "Ausschluss" aus der KVdR von Personen mit einem Beamtenstatus läuft über die Versicherungsfreiheit nach
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V für
aktive Beamte
und§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V für Beamte
im Ruhestand.
Eine Versicherungsfreiheit kollidiert zwangsweise mit einer Versicherungspflicht, beides kann nicht gleichzeitig bestehen.
Das wird hier auch gerade für die KVdR durch
§ 6 Abs. 3 SGB V i.V.m.
§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V verdeutlicht.
Man sollte die Normen schon auch ganz lesen und die Seiten davor und danach und nicht da aufhören, wo es vermeintlich "passt". Anderes Ausgedrückt: Beamte haben im Gegensatz zu den anderen Beteiligten die "hauptberuflich Selbständig" nach § 5 Abs. 5 SGB V oder denen die in § 6 SGB V genannt sind, deren Status ja dann bei Beendigung der jeweiligen Tätigkeit dann aufgehoben ist,
ZWEI Fälle und zwar für die aktive Zeit und den Ruhestand. Hier wäre theoretisch die einzige Möglichkeit nur den Beamtenstatus aufzugeben und die damit verbundenen erheblichen massiven Nachteile in Kauf zu nehmen (Nachversicherung in der DRV anhand des geringeren Bruttos + keine Beiträge zur Zusatzversorgung).
Sofern man sich dafür entscheidet als
freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben, verbleibt man das auch im Ruhestand als Beamter. Man wird, auch wenn man wie erwähnt die Voraussetzungen erfüllt, kein Pflichtmitglied in der KVdR. Die pauschale Beihilfe zahlt ja auch im Ruhestand weiterhin den "AG-Anteil" zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Beitragsbemessung ist daher als freiwilliges Mitglied die "
gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" heranzuziehen" und nicht nur gewisse Einkunftsarten wie in der KVdR. Siehe hierzu auch den entsprechenden
Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtlichen Bewertung.
Sofern man einen (anteiligen) Anspruch die gesetzliche Rentenversicherung hat, erhält man
auf Antrag einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur Freiwilligen oder Privaten Krankenversicherung und zwar mit der Hälfte des jeweilig derzeit geltenden Beitragssatzes auf den Zahlbetrag der Rente. Das erhält man nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.
Mein Tipp: Verbleiben Sie in der GKV, der Einstiegszeitpunkt für die PKV ist einfach zu spät. Sie werden nicht genügend Altersrückstellungen mehr bilden können, welche den Beitragsanstieg im Alter abfedern würden. Zudem möchte man als Lehrer in der heutigen Zeit sicherlich auch die letzten Jahre in Teilzeit arbeiten. Jedoch sinkt nur der GKV Beitrag bei sinkenden Einkommen durch Teilzeit. Sie bleiben in der GKV flexibler.
Hier auch eine Richtigstellung meinerseits, auch jemand der "später" in die Private Krankenversicherung einsteigt, wird entsprechende Altersrückstellungen aufbauen. Dieser Umstand wird ja dadurch berücksichtigt, dass man im späteren Eintrittsalter eben einen entsprechend höheren Beitrag zu errichten hat, um die "fehlenden Jahren" zu aufholen.
Da gesetzlich Versicherte in der Regel Zusatzversicherungen (Krankenhaus, Zahn, Auslandskrankenschutz, etc.) mit dazu leisten, sollte man diese auch entsprechend mit einkalkulieren, wenn man schon einen Kostenvergleich vornehmen möchte oder monetär anderes: Nur den Grundtarif der Privaten Krankenversicherung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen.
Das hier soll nicht gegen die pauschale Beihilfe oder die Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenkasse sprechen, das muss jeder für sich individuell Entscheiden und ein "falsch" gibt es nie. Mir ist nur primär wichtig, dass man auch richtig informiert ist.