Autor Thema: [Allg] Verbleib in GKV oder Wechsel zur Debeka  (Read 4714 times)

Mutoshopoing

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Antw:[Allg] Verbleib in GKV oder Wechsel zur Debeka
« Antwort #15 am: 03.01.2025 11:19 »
Ich komme hier auch auf ganz andere Werte:

In der A 13 Stufe 5 erhält man in Berlin ab dem 1.2.2025 5.783,61 €. Hinzu kommen müssten dann noch eine allgemeine Stellenzulage i.H.v. 107,54 € sowie die Hauptstadtzulage i.H.v. 150 €. Macht insgesamt 6.041,15 € brutto bzw. 4.497,59 € netto. Die jährliche Sonderzahlung von 900 € habe ich außen vorgelassen.

Wenn du als Angestellter zuvor 4.196 € netto verdient hast, hast Du doch nun 300 € netto mehr? Ja, hiervon würde noch die PKV abgehen. Aber: die recht hohen Kosten der PKV kannst Du steuerlich absetzen (sogar schon direkt in der monatlichen Berücksichtigung), sodass Dein netto auch entsprechend höher sein müsste. Zudem steigt die GKV doch zum Januar beim Zusatzbeitrag auf durchschnittlich 2,5 % und auch die Pflegeversicherung um 0,2 %. Ist das schon berücksichtigt?

EdekaA11

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Antw:[Allg] Verbleib in GKV oder Wechsel zur Debeka
« Antwort #16 am: 08.01.2025 14:21 »
Also nichts für Ungut, aber in eine PKV mit 44 einzutreten ergibt für mich keinen Sinn. Wie hier schon bereits vorgezeichnet worden ist, wäre mir das Beitragsrisiko in der PKV viel zu unsicher und Rückstellungen gibt es dann nicht mehr wirklich. Ich selbst bin mit 36 verbeamtet worden und da war die Rechnung schon Spitz auf Knopf. Da Gesagte steht natürlich immer unter der Prämisse der pauschalen Beihilfe, die es ja aber in Berlin gibt.

Ich glaube, dass das jeder für sich beurteilen muss. Mit deinen 36 Jahren bist du eigentlich halbwegs im Rahmen und nicht Spitz auf Kopf.

Egge2206

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Antw:[Allg] Verbleib in GKV oder Wechsel zur Debeka
« Antwort #17 am: 08.01.2025 14:46 »

Von daher finde ich bei Neueintritt in deinem Alter mit 470 einerseits ok,


470 ist aber auch verdammt alt

Egge2206

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Antw:[Allg] Verbleib in GKV oder Wechsel zur Debeka
« Antwort #18 am: 08.01.2025 14:49 »
okay jetzt ist hier was doppelt

wie zur Hölle kann man Beiträge löschen?

Karsten

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Antw:Verbleib in GKV oder Wechsel zur Debeka
« Antwort #19 am: 09.01.2025 22:03 »
Hallo,

Du bist knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze, die im Übrigen auch steigen wird. Vielleicht rechnest Du die Kosten der PKV noch einmal durch.

Dann solltest du überlegen,  ob WL wirklich 40 Euro im Monat wert ist.

Du kommst bei der Pensionierung auch im Fall der pauschalen Beihilfe nicht in die Krankenversicherung der Rentner, so dass Du in der Pension auch GKV Beiträge auf Kapitaleinkünfte, Miet- und Pachteinnahmen entrichten musst.

Sorry, aber soviel Bullshit in einer Antwort.

1. Gerade knapp unter der BBG sollte man die GKV in Betracht ziehen, da für jede weitere Lohnsteigerung über die BBG hinaus keine KV Beiträge mehr abgeführt werden müssen. Im Übrigen steigen die Löhne im ö.D. seit vielen Jahren deutlich stärker an als die BBG.

2. Natürlich würde die Schreiberin in die KVdR kommen, wenn sie in der GKV verbleibt. Wer ein Leben lang oder wenigsten 9/10 in der 2 Hälfte des Erwerbslebens in der GKV versichert war, wird immer in die KVdR kommen.

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Mein Tipp: Verbleiben Sie in der GKV, der Einstiegszeitpunkt für die PKV ist einfach zu spät. Sie werden nicht genügend Altersrückstellungen mehr bilden können, welche den Beitragsanstieg im Alter abfedern würden. Zudem möchte man als Lehrer in der heutigen Zeit sicherlich auch die letzten Jahre in Teilzeit arbeiten. Jedoch sinkt nur der GKV Beitrag bei sinkenden Einkommen durch Teilzeit. Sie bleiben in der GKV flexibler.

Poincare

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Antw:[Allg] Verbleib in GKV oder Wechsel zur Debeka
« Antwort #20 am: 10.01.2025 08:27 »
Also nichts für Ungut, aber in eine PKV mit 44 einzutreten ergibt für mich keinen Sinn. Wie hier schon bereits vorgezeichnet worden ist, wäre mir das Beitragsrisiko in der PKV viel zu unsicher und Rückstellungen gibt es dann nicht mehr wirklich. Ich selbst bin mit 36 verbeamtet worden und da war die Rechnung schon Spitz auf Knopf. Da Gesagte steht natürlich immer unter der Prämisse der pauschalen Beihilfe, die es ja aber in Berlin gibt.

Ich glaube, dass das jeder für sich beurteilen muss. Mit deinen 36 Jahren bist du eigentlich halbwegs im Rahmen und nicht Spitz auf Kopf.

Sehe ich auch so, man muss es durchrechnen. Ich bin mit 38 in die PKV gestartet (da ist noch keine pauschale Beihilfe möglich), einfach aus Kostengründen, und selbst jetzt spare ich mit 3 versicherten Kindern noch über 100 Euro gegenüber der GKV mit pauschaler Beihilfe. Das sind auch mit nur 30 Restjahren schnell mal 50-80k, wenn man es anlegt, und ist nutzbar gegen die höheren Beträge im Alter.

Für 470 Euro wäre ich allerdings nicht eingestiegen, und es gibt bestimmt auch gründe, warum man ohne Zuschlag nur in die Debeka kommt, die sich nicht förderlich auf den zukünftigen Beitragsverlauf auswirken.

totoughtotame

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Antw:[Allg] Verbleib in GKV oder Wechsel zur Debeka
« Antwort #21 am: 09.02.2025 18:17 »
Also nichts für Ungut, aber in eine PKV mit 44 einzutreten ergibt für mich keinen Sinn. Wie hier schon bereits vorgezeichnet worden ist, wäre mir das Beitragsrisiko in der PKV viel zu unsicher und Rückstellungen gibt es dann nicht mehr wirklich. Ich selbst bin mit 36 verbeamtet worden und da war die Rechnung schon Spitz auf Knopf. Da Gesagte steht natürlich immer unter der Prämisse der pauschalen Beihilfe, die es ja aber in Berlin gibt.

Ich glaube, dass das jeder für sich beurteilen muss. Mit deinen 36 Jahren bist du eigentlich halbwegs im Rahmen und nicht Spitz auf Kopf.

naja, die Kosten für die GKV und PKV waren bei mir schon annähernd gleich hoch bei pauschaler Beilhilfe. Da ist mir die Entscheidung für die GKV trotz A14 gar nicht mehr so schwer gefallen

Saxum

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Antw:Verbleib in GKV oder Wechsel zur Debeka
« Antwort #22 am: 10.02.2025 11:15 »

2. Natürlich würde die Schreiberin in die KVdR kommen, wenn sie in der GKV verbleibt. Wer ein Leben lang oder wenigsten 9/10 in der 2 Hälfte des Erwerbslebens in der GKV versichert war, wird immer in die KVdR kommen.

Nein.

Solange der Beamtenstatus besteht, ist kein Eintritt in die Krankenversicherung der Renter*innen (KVdR) vorgesehen.

Warum hält sich dieser Mythos, der zu einer Misinformation führt?

Der "Ausschluss" aus der KVdR von Personen mit einem Beamtenstatus läuft über die Versicherungsfreiheit nach

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V für aktive Beamte und
§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V für Beamte im Ruhestand.

Eine Versicherungsfreiheit kollidiert zwangsweise mit einer Versicherungspflicht, beides kann nicht gleichzeitig bestehen.

Das wird hier auch gerade für die KVdR durch § 6 Abs. 3 SGB V i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V verdeutlicht.

Man sollte die Normen schon auch ganz lesen und die Seiten davor und danach und nicht da aufhören, wo es vermeintlich "passt". Anderes Ausgedrückt: Beamte haben im Gegensatz zu den anderen Beteiligten die "hauptberuflich Selbständig" nach § 5 Abs. 5 SGB V oder denen die in § 6 SGB V genannt sind, deren Status ja dann bei Beendigung der jeweiligen Tätigkeit dann aufgehoben ist, ZWEI Fälle und zwar für die aktive Zeit und den Ruhestand. Hier wäre theoretisch die einzige Möglichkeit nur den Beamtenstatus aufzugeben und die damit verbundenen erheblichen massiven Nachteile in Kauf zu nehmen (Nachversicherung in der DRV anhand des geringeren Bruttos + keine Beiträge zur Zusatzversorgung).

Sofern man sich dafür entscheidet als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben, verbleibt man das auch im Ruhestand als Beamter. Man wird, auch wenn man wie erwähnt die Voraussetzungen erfüllt, kein Pflichtmitglied in der KVdR. Die pauschale Beihilfe zahlt ja auch im Ruhestand weiterhin den "AG-Anteil" zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Beitragsbemessung ist daher als freiwilliges Mitglied die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" heranzuziehen" und nicht nur gewisse Einkunftsarten wie in der KVdR.  Siehe hierzu auch den entsprechenden Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtlichen Bewertung.

Sofern man einen (anteiligen) Anspruch die gesetzliche Rentenversicherung hat, erhält man auf Antrag einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur Freiwilligen oder Privaten Krankenversicherung und zwar mit der Hälfte des jeweilig derzeit geltenden Beitragssatzes auf den Zahlbetrag der Rente. Das erhält man nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.

Mein Tipp: Verbleiben Sie in der GKV, der Einstiegszeitpunkt für die PKV ist einfach zu spät. Sie werden nicht genügend Altersrückstellungen mehr bilden können, welche den Beitragsanstieg im Alter abfedern würden. Zudem möchte man als Lehrer in der heutigen Zeit sicherlich auch die letzten Jahre in Teilzeit arbeiten. Jedoch sinkt nur der GKV Beitrag bei sinkenden Einkommen durch Teilzeit. Sie bleiben in der GKV flexibler.

Hier auch eine Richtigstellung meinerseits, auch jemand der "später" in die Private Krankenversicherung einsteigt, wird entsprechende Altersrückstellungen aufbauen. Dieser Umstand wird ja dadurch berücksichtigt, dass man im späteren Eintrittsalter eben einen entsprechend höheren Beitrag zu errichten hat, um die "fehlenden Jahren" zu aufholen.

Da gesetzlich Versicherte in der Regel Zusatzversicherungen (Krankenhaus, Zahn, Auslandskrankenschutz, etc.) mit dazu leisten, sollte man diese auch entsprechend mit einkalkulieren, wenn man schon einen Kostenvergleich vornehmen möchte oder monetär anderes: Nur den Grundtarif der Privaten Krankenversicherung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen.

Das hier soll nicht gegen die pauschale Beihilfe oder die Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenkasse sprechen, das muss jeder für sich individuell Entscheiden und ein "falsch" gibt es nie. Mir ist nur primär wichtig, dass man auch richtig informiert ist.
« Last Edit: 10.02.2025 11:31 von Saxum »

Thomber

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Antw:[Allg] Verbleib in GKV oder Wechsel zur Debeka
« Antwort #23 am: 10.02.2025 12:00 »
WENN schon PKV, dann vergleiche bitte die Debeka mit anderen PKV!