Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Tagesgenauer Stufenaufstieg bei Höhergruppierung?
Stufensteiger:
Liebe ÖDler,
Folgender Fall: Eine Person hat 72 Monate in E13 gearbeitet, der Vertrag war 3x auf 24 Monate befristet und wurde immer ohne Unterbrechung verlängert. Die Person war also ein Jahr in E13/1, zwei Jahre E13/2, und jetzt seit 3 Jahren in E13/3.
Nun wird der Person eine Rolle mit E14 angeboten und ein entsprechender Arbeitsvertrag dazu.
Würde die Person in E14/3 oder in E14/4 landen?
Es liegen ja 72 Monate Erfahrung vor, womit man in der Stufe 4 landen müsste. Oder benötigt es mindestens einen Arbeitstag in 13/4, um dann bei Höhergruppierung diese Stufe 4 auch übertragen zu können?
Danke für eure Einschätzung bzw. Auskunft!
Hobbyjurist:
Im Forum habe ich zwei Themen https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=118881.0 und https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=115280.0 gefunden, die eine solche Frage behandeln. Die übereinstimmende Meinung ist, dass erst der Stufenaufstieg und dann die Höhergruppierung stattfindet.
Ich schließe mich dieser Meinung an, zumal das auch mal in einem Urteil https://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/5sa434_20.pdf abgehandelt wurde (Seite 4): "Fallen am 1. Januar 2017 ein Stufenaufstieg und die Höhergruppierung nach § 29 b Abs. 1 zusammen, erfolgt erst der Stufenaufstieg und anschließend die Höhergruppierung."
Das erscheint auch deshalb logisch, weil man bereits die volle Stufenlaufzeit abgeleistet hat.
Casa:
Ich sehe hier im Ergebnis die Eingruppierung in die Erfahrungsstufe 4.
Stufensteiger:
Danke für die Antworten! Dann wird der Fall jetzt spannend.
Es geht um einen konkreten Fall in meinem Umfeld, 2019 wurde ein Arbeitsvertrag E13 auf 24 Monate unterschrieben, es wurden im Vertrag 48 Monate relevante Erfahrung anerkannt, daher direkt Start in der E13/3.
2021 wurde dann ein Folgevertrag mit Einstufung auf E14 befristet auf 5 Jahre angelegt. Es wurde aber E14/3 gegeben, jetzt 2024 auf E14/4 regulär angehoben.
Die Annahme war, dass nur die 24 Monate beim Arbeitgeber zählen und man die eben verschenkt wenn man von E13 auf E14 geht - es wurde übersehen dass im Vertrag 48 Monate anerkannt waren und eigentlich zum Stichtag ein Stufenaufstieg anstünde. Hätte man damals nachgeschaut, hätte man ca. 500€ * 36 Monate mehr verdient.
Tja, wohl zu verbuchen unter Lehrgeld, die eigenen Verträge gut zu kennen. Nachträglich ist da wahrscheinlich nix mehr zu holen, oder?
Hobbyjurist:
Das ist dann aber richtig so: 2019 Start in E13/3 unter Anrechnung von 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung, das restliche eine Jahr Berufserfahrung verfällt und kann nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden. 2021 nach 2 Jahren Stufenlaufzeit immer noch E13/3, stufengleiche Höhergruppierung auf E14/3, wobei die erreichte Stufenlaufzeit von 2 Jahren wieder auf 0 zurückgesetzt wird. 2024 nach 3 Jahren in E14/3 dann der reguläre Stufenaufstieg in die E14/4.
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