Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung 10 nach 12
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Chelsea:
Hallo, wenn ich intern von einer E10 Stelle auf eine mit E12 bewertete wechsle, bleibt dann die Stufe erhalten? So verstehe ich den § 17 Abs. 4 S.1, bin aber unsicher, ob das auch beim "Überspringen" einer kompletten Entgeltgruppe gilt. Lieben Dank, Chel
MarieH:
Ja, du bleibst in der selben Erfahrungsstufe, jedoch befinnt die Laufzeit dieser Stufe von vorn.
FearOfTheDuck:
So simpel wie eindeutig die Passage ist, gilt sie bei Höhergruppierung über mehrere EG hinweg. Ein "Überspringen" ist es aufgrund der Tarifautomatik gerade nicht.
Chelsea:
Top, Danke :)
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