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Wahl der Steuerklasse / Beamtenehepaar
Chapman2023:
Liebe Forumsmitglieder,
folgende Situation: Meine Frau wird im späten Alter ihre Ausbildung im mD Auswärtiger Dienst beginnen. Derzeit sorge ich alleine für das Einkommen (A7, Erf. 6), Steuerklasse III.
Die Anwärterbezüge ab 04/2025 sollten knapp 1.473 Euro betragen, hinzu kommt evtl. noch ein Anwärtersonderzuschlag i.H.v. 50 %, das ist allerdings noch nicht sichergestellt.
Ich gehe davon aus, dass die Beibehaltung meiner Steuerklasse III (inkl. zwei schulpflichtiger Kinder) finanziell Sinn ergibt..? Der Verlust des Haushaltnettoeinkommens ist in der Kombination IV/IV höher als bei der III/V; mein Bruttolohn inkl. Familienzuschlag Stufe 2 beträgt 3.974,98 Euro.
Nach der Ausbildung würden wir auf die Kombination IV/IV wechseln, auch wenn es aufgrund meiner längeren Erfahrungszeit vermutlich immer ein gewisses Delta geben wird.
Wie ist Eure Einschätzung dazu? Liege ich mit meiner Vermutung richtig? Ich freue mich über Eure Tipps.
VG
PolareuD:
Die Einkommensteuer ist auf das Jahr gesehen immer gleich. Mit der Wahl der Steuerklassen wird nur festgelegt, ob man unterjährig zu viel (IV/IV) oder zu wenig (III/V) abführt.
Faustregel für die Kombination III/V ist, dass einer der beiden mindestens das doppelte verdient. In dem Fall kann sich die Kombination III/V zumindest unterjährig rentieren. Man sollte aber berücksichtigen, dass es häufig zu Nachzahlungen an das Finanzamt kommt. Sofern die Nachzahlung mindestens 400€ beträgt wird das Finanzamt quartalsweise Abschlagszahlungen festlegen.
AndreasS:
--- Zitat von: PolareuD am 30.12.2024 08:01 ---...
Man sollte aber berücksichtigen, dass es häufig zu Nachzahlungen an das Finanzamt kommt. Sofern die Nachzahlung mindestens 400€ beträgt wird das Finanzamt quartalsweise Abschlagszahlungen festlegen.
--- End quote ---
Hallo*
genauso erging es mir auch. Mit III/V ständig vorausszahlen müssen. Grund war hier aber das noch weiter auseinanderliegende Einkommen als 60/40.
Das ändert sich nahezu perfekt mit der Stkl.-Wahl auf IV/IV mit Faktor.
Hierbei werden beide Partner/Partnerinnen nahezu korrekt besteuert.
Ich habe seitdem immer eine kleine Steuererstattung wegen schwankender Werbungskosten.
Grüße
bebolus:
3/5 oder 5/3 kann sich z. B. vor Elterngeldbezug lohnen.. Aber wie schon gesagt wurde: Am Ende zahlt man immer die gleichen Steuern.
Knecht:
Also wir haben auch 3/5 (allerdings treffen die 50 % hier in etwa zu) und immer ne ganz schöne Erstattung... Hängt eben von vielen Faktoren ab.
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