Autor Thema: [Allg] Versetzungsantrag gestellt. - Bekomme ich bei Ablehnung Bescheid?  (Read 1142 times)

Jimbo

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Guten Morgen,
ich habe vor geraumer Zeit einen Versetzungsantrag an eine andere Behörde gestellt (aufgrund persönlicher Umstände, Familie und Wohnort).
Es ist ja nun so, dass die aufnehmende Behörde und die abgebende Behörde zustimmen müssen oder?
Bekomme ich auch Bescheid darüber, wenn meine aktuelle Behörde dies gegenüber den Entscheidern hierüber ablehnt oder abzulehnen versucht?
Ich habe nämlich den Verdacht, dass man mir seitens meiner aktuellen Behörde versucht Steine in den Weg zu legen und mir die zukünftige Erleichterung durch wohnortnäheres Arbeiten etc. nicht gönnt, da meine Geschäftsleitung mir gegenüber nicht gut zu sprechen ist.

Kann ich irgendwie eventuellen Schriftverkehr oder dergleichen einsehen? Denn eigentlich hätte ich jetzt Bescheid bekommen sollen, ob es klappt, jedoch herrscht Stille die meine Vermutung nur bestärkt.

Danke für jede Antwort!
« Last Edit: 30.12.2024 15:22 von Admin »

Organisator

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Da würde ich einfach die aufnehmende Behörde ansprechen, die sollten etwas zum aktuellen Stand wissen.

Bundesberti

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Der Antrag auf Versetzung ist ja von der aufnehmenden Behörde gestellt worden. Über diesen muss deine Behörde dir gegenüber entscheiden. Da die Versetzung durch den Personalrat muss, kannst du auch deinen Vertreter dort fragen, ob es schon auf der Tagesordnung war.

Jimbo

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Eben nicht, der ist durch mich gestellt worden damit ich in meinem Ort arbeiten kann. Ich habe nachgefragt und dort, bei der aufnehmenden Behörde, weiß man noch von nichts. Ich werde mich daher wohl mal mit unserer Verwaltung bzw. den Entscheidern in der Obersten Behörde (OLG) in Verbindung setzen und nachhaken :)

Juraisttoll

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Oder einfach zum Rechtsanwalt für Beamtenrecht gehen, das löst viele Probleme!!

Bruce Springsteen

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Notfalls jenen Antrag nochmals abgeben und dessen Kopie inkl. Unterschrift und Datumsstempel bezeugen lassen. Die "Eingangsbestätigung" ist dein gutes Recht. Einen Anwalt bedarf es da nicht.

Juraisttoll

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Oder den unterschriebenen Versetzungsantrag eingescannt als PDF-Datei vorab übersenden, dann hat man auch ein Übersendungsnachweis. Oder den Versetzungsantrag direkt an das Oberlandesgericht schicken, hab ich auch mal so gemacht und hat funktioniert.

Wenn du den Verdacht hast das deine Geschäftsleitung deinen Versetzungsantrag nicht ordnungsgemäß an deine Dienstvorgesetzten weitergeleitet hat, dann reich nochmal einen ein und zwar direkt beim Oberlandesgericht. Dann kann die Geschäftsleitung auch nichts torpedieren.