Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge

Über jeden Erfahrungswert oder auch hilfreiche Tipps würde ich mich freuen

(1/1)

Sainged:
Guten Abend,
bin seit ca. 16 Monaten befristet eingestellt bei der BA und habe mich arbeitsuchend gemeldet, da Befristung ausläuft. Ist ohne Sachgrund.Leider bekommt man irgendwie keine vernünftige Aussage bez. weiteren Werdegang. Wie ist es bei euch gelaufen? Habt ihr frühzeitig Bescheid bekommen, wurde der Vertrag einfach ausgelaufen oder musstet ihr euch auf neue Stellen bewerben?
Über jeden Erfahrungswert oder auch hilfreiche Tipps würde ich mich freuen ;-)
MfG Neuling

Philantroraptor:
Bei einer befristeten Beschäftigung endet das Beschäftigungsverhältnis mit Eintreten der Frist, so wie es bei einer Kündigung zum Stichtag X der Fall gewesen wäre. "Alternativen" hierzu sind:

1. Neubeschäftigung auf einer anderen Stelle bzw. bei einem anderen Arbeitgeber.
2. "Entfristung" durch den Arbeitgeber in Form eines Angebots für einen unbefristeten Arbeitsvertrag für eine gleichwertige Stelle, das muss allerdings mindestens ca. 3 Monate im Voraus durch einen selbst bei der Personalabteilung oder vergleichbar beantragt werden und es muss auch eine entsprechende unbefristete Stelle vorhanden und frei sein, d.h. der Wille des AG, den oder die Beschäftigten konkret zu halten, ist hierbei Voraussetzung.
3. Einstweiliger Rechtsschutz mit Antrag auf Weiterbeschäftigung. Hier sind jedoch materiell nicht wenige Stolpersteine zu beachten und es kommt auf den konkreten Einzelfall an, denn nicht jede augenscheinlich "sachgrundfrei" befristete Stelle ist dies auch rechtlich materiell betrachtet. Da kann nur ein Fachanwalt helfen.

Für letztere Alternative gibt es jedoch auch konkrete Fristen und die Aussicht auf Erfolg ist auch eher mäßig, sofern die Personalabteilung nicht massiv geschlafen hat. Wenn die Meldung auf Arbeitssuche bereits erfolgt ist, gehe ich fast davon aus, dass die Option 3 bereits aus zeitlichen Gründen ausscheiden sollte. Man sollte sich das generell wirklich sehr gut überlegen, ob man den Zirkus mitmachen möchte, sowie anwaltlich vorab prüfen lassen, was die Erfolgsschancen dafür im konkreten Fall sind.

Andere kurzfristige Optionen, neben Arbeitslosigkeit bzw. sozialen Entgeldersatzleistungen, bestehen grundsätzlich erst einmal nicht bzw. sind mir nicht bekannt. Ob ein ALG I Anspruch besteht, hängt ggf. davon ob, wie lange vor der aktuell befristeten Stelle eine lückenlose sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde.

Der Arbeitgeber hat keinerlei Verpflichtung, sich für den künftigen Werdegang ausgeschiedener Mitarbeiter einzusetzen oder diese dabei zu unterstützen. Ich würde meine dahingehende Erwartungshaltung auf 0 schrauben, was das Interesse des Arbeitgebers hierzu anbelangt.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version