Meinen Vorrednern stimme ich zu. Einer Qualifizierung ist aber nicht zwingend vom AG anzubieten. Gleichwohl ist der AG gut beraten sein Personal zu halten.
Aus den Einschränken kann sich ergeben, dass der AN nicht sinnvoll beschäftigt werden kann. Wenn ich an meine Zeit mit Auswärtsterminen und teils mehrere Stunden entfernen Zielen denke, wäre es wenig sinnvoll einen Fahrer zu beschäftigen, der nur 45 Minuten am Stück sitzen kann und anschließend Bewegung benötigt.
Die Wiedereingliederung wird zudem während der AU durchgeführt. Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer mit AU nicht beschäftigen. Aus der Fürsorgepflicht des AG kann sich ergeben, dass der AG einen Arbeitsversuch ablehnen darf, wenn das Risiko einer Verschlechterung der Erkrankung zu hoch ist.
Der Fahrer kann bei seinem AG anregen, dass er vorübergehend im Wahlbüro mitarbeitet. Das funktioniert oft auch ohne Ausbildung.