Kann mir jemand hierzu etwas sagen? Habe ich im Internet so gefunden.,
"Die Münchenzulage ist eine Ballungsraumzulage, die im öffentlichen Dienst für Beschäftigte mit Wohnsitz im Verdichtungsraum München gewährt wird. Sie wird auch im Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) berücksichtigt. "
Im Tarifvertrag TV-BA finde ich hierzu allerdings nichts.
In einer anderen Quelle in der Vereinbarung "Münchenzulage für Beschäftigte der LHM", steht:
".... Die unter dem Geltungsbereich des TVöd steht, erhalt die Zulage. Der TV-BA lehnt sich ja an den TVöd an? Zählt das dann als "Geltungsbereich?, wenn ja dann macht die obige Aussage ja Sinn und es stehe mir die Zulage auch zu?
Vielleicht kann mir da jemand helfen mit Quellen🤷
Herzlichen Dank!