Autor Thema: [BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde  (Read 5157 times)

Casa

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Hast du nun endlich mal beim Dienstherren angerufen, erklärt wofür du die Verfügung brauchst und um Erstellung gebeten?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

IchLiebeBeamtentum

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Wahrscheinlich nicht.
Zukünftig aber alles Gute an der Côte d’Azur.
Die Spritze von der Versicherung wird sich bestimmt gut anfühlen.

ewlike

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Ich habe natürlich beim Dienstherren angerufen und erklärt wofür ich die Verfügung brauche und um Erstellung gebeten.
Der Dienstherr ist grundsätzlich bereit diese zu erstellen aber scheinbar nicht in der Lage.

Deshalb ja auch meine Bitte ober mir jemand (s)eine Verfügung über die Zurruhesetzung zukommen lassen kann.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte!!!

Goldene Vier

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Mal hier gucken…-.

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/64094956-0a29-331e-9078-ca56141c5791

Fall suchen und dann in der Anlage 1 den entsprechenden Fall als Muster heraussuchen..

ewlike

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Mal hier gucken…-.

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/64094956-0a29-331e-9078-ca56141c5791

Fall suchen und dann in der Anlage 1 den entsprechenden Fall als Muster heraussuchen..

Da geht es um die Urkunde, eine Urkunde habe ich. Was mir fehlt ist die Verfügung über die Zurruhesetzung.

Gewerbler

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Also ich kann nur mit einer Verfügung zur Ernennung dienen. Das müsste ja sinngemäß für Umwandlung, Beförderung etc. dann auch gehen? Hast du denn da keine Verfügungen in der Vergangenheit bekommen?

Bei mir steht drin:

Sehr geehrter Herr ...

das Ministerium XYZ hat Sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum ... ernannt.

Die Ernennung wird mit dem Tage der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam. Sie werden mit Wirkung von diesem Tage in eine Planstelle der Bes.Gr. ... bei Kap. ... des Staatshaushaltsplans eingewiesen.

Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt Ihr privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Land ...

Ich beglückwünsche Sie zur Ihrer Ernennung.

Mit freundlichen Grüßen

Landesdiener

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Wo ist denn das Problem? Die Urkunde und deren Zugang ist das Entscheidende. Das Schreiben dazu hat nur deklaratorischen Wert. Wenn die Behörde nicht in der Lage ist so ein Schreiben aufzusetzen, dann soll sie sich doch bitte selbst Hilfe suchen. Das ist doch nicht deine Aufgabe :o.

ewlike

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Wo ist denn das Problem? Die Urkunde und deren Zugang ist das Entscheidende. Das Schreiben dazu hat nur deklaratorischen Wert. Wenn die Behörde nicht in der Lage ist so ein Schreiben aufzusetzen, dann soll sie sich doch bitte selbst Hilfe suchen. Das ist doch nicht deine Aufgabe :o.

Da der Dienstherr der Meinung ist, dass eine Verfügung nicht notwendig ist und die Urkunde ausreicht, ist die Zahlung der Bezüge eingestellt. Er würde aber eine Verfügung ausstellen um mir bezüglich der Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung zu helfen. Ich möchte das gerne im Einvernehmen ohne Anwalt usw. mit ihm regeln. Deshalb die Bitte:

Kann mir jemand eine Verfügung über die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit (gerne anonymisiert)  zukommen lassen?

Gewerbler

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Was ist das Problem, den Text z.B. anhand meines Beispiels oben anzupassen?

Sehr geehrter Herr XYZ,

die Gemeinde/Landkreis/Ministerium hat Sie mit Wirkung zum xx.xx.xxxx wegen andauernder Dienstunfähigkeit (oder sowas) in den Ruhestand versetzt.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen


Oder sowas. Das kann doch nicht so schwer sein? Und wenn die das wirklich noch nie gemacht haben sollen, sollen sie halt bei den Aufsichtsbehörden nachfragen. Gibt doch Landratsämter, Regierungspräsidien, Ministerien... Sind ja nicht die ersten im Ländle, die das machen, oder?

Rentenonkel

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Grundsätzlich kommt vom LBV BW, das die Pension zahlt, noch ein entsprechender Bescheid mit Berechnung der Höhe der Pension wegen Dienstunfähigkeit nebst Berechnung. Daraus sollte dann auch hervorgehen, ob die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit auf Dauer oder lediglich zeitlich befristet erfolgt und der Bescheid sollte dann auch mit einer passenden Rechtsbehelfsbelehrung verbunden sein.

Der Bescheid vom LBV BW sollte dann auch reichen, um die Ansprüche bei der privaten Versicherung zu realisieren.