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[BE] Pauschale Beihilfe auch für Zusatzeinkünfte?
Saxum:
--- Zitat von: lumer am 09.01.2025 12:23 ---Auch wenn man als Pensionär nicht in die KVdR kommt, gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Zuschuss von der Rentenversicherung in Höhe des halben Beitrags zur GKV auf den Zahlbetrag der Rente bezogen, s. §§ 106 ff. SGB VI.
--- End quote ---
Das ist richtig. Allerdings muss man dafür einen Antrag stellen, die DRV macht das nicht "von sich aus".
Der Antrag ist R0820 bei der DRV.
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