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[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
frankundfrei:
'Dank euch!
@clarion:
ich hab zwar ein Beispiel angeführt, will aber nicht an dieser Stelle weiter auf Verdauungsstörungen und ob man da nur beim Essen etwas aufpassen muss eingehen.
Gerade deswegen würde ich dem Antrag ja ne wahrheitsgemäße Erläuterung der Beeinträchtigung beifügen wollen.
@ Susa: sehr interessant, mir geht es nicht partout um maximalen GdB, aber es sollte schon fair und - so weit möglich - gleichbehandelnd zugehen.
we ll see
Autodoc:
Wenn die Berichte vorliegen hast kannst Du sie auch beifügen. Soweit ich weiß zählen nur die der letzten 2 Jahre.
Du kannst auch eine Anlage beifügen inwieweit dich die Erkrankungen beeinflussen in einem täglichen Tun. Denk auch dran die psychischen Faktoren zu erwähnen ;)
Aber es stimmt schon, man bekommt kaum noch Prozente für irgendwas oder höchstens befristet. Ich denke nur mit Reizdarm und Hörvermögen oder so wirst Du kaum Erfolg haben.
Mein Mann hat 2 künstliche Knie bekommen mit 33. Daraufhin 50% GdB. Vor 2 Jahren neue Hüfte. Verschlimmerungsantrag gestellt. wurde auf 60% erhöht. Ein Witz. Begründung die Hüfte und Knie sind auf einer Körperseite und gleichen die Beeinträchtigungen wieder aus.
Hab ich Widerspruch eingelegt mit Androhung von weiteren rechtlichen Schritten. 3 Monate später hatte er 85. Ohne Anwalt geht auch.
Eine Freundin hat Darmkrebs und nur 50% befristet bekommen auf 1 Jahr wegen der Chemo. Danach müsste sie einen neuen Antrag stellen sagte man ihr, da die Behinderung aufgrund der Chemo nicht mehr gegeben ist.
[/quote]
Also eine Feststellung über den Grad der Behinderung von 85 kann nicht korrekt sein. Im Schwerbehindertenrecht gibt es keine Fünferabstufungen. Eine Feststellung wird getroffen mit 10ner Schritten. Diese gehen von 20 bis 100.
Es ist keine Seltenheit, dass Personen mit künstlichen Knien oder künstlicher Hüfte in der Vergangenheit einen höheren GdB festgestellt bekommen haben, jetzt ist aber auch die Medizin weiter fortgeschritten und diese bekommen heutzutage sicherlich nicht mit den hohen Behinderungsgrad zu gesprochen.
Die Befristung bei Krebserkrankung ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. In den ersten zwei beziehungsweise fünf Jahren oder auch bei noch nicht abschließbarer Beurteilungsfähigkeit des Leidens wird eine so genannte Heilungsbewährung gesetzt. Die höhere Bewertung soll sozusagen die besonderen Begleiteinschränkung mit widerspiegeln. Nach Ablauf der Heilungsbewährung ist die reine Funktionseinschränkung zu bewerten, und diese ist in der Regel niedriger zu bewerten.
Das angesprochene Hörleiden wird immer mit bestmöglicher Korrektur(Hörgerät) bewertet. Genauso verhält sich das bei Sehschwäche.
Der Gesamtgrad der Behinderung erhöht sich nur, wenn sich die verschiedenen Funktionsbereiche des Körpers negativ beeinflussen.
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