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[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung

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frankundfrei:
Danke euch.

Nun, es gibt ja Dinge, die ich genannt habe, mit denen kann man leben oder eben nichts dagegen tun, die ergeben einzeln 10-20 % und AKTUELL habe ich eine Diagnose, die 20-30 % ergibt und leider nur per Zufall kam ich eben jetzt erst auf das Thema, dass sowas was mit Behinderung zu tun hat und man ggf. mit weniger Abschläge in Rente kann...aber die hab ich mir mit 14,4 % eh schon ausgerechnet und gehe so oder so.
Sicherlich hätte ich schon lange Jahre vorher mit % unter 50 nen Freibetrag haben können, den ich damit verschenkt habe. Gibt Schlimmeres.

frankundfrei:
nochmals die andere Frage:

wenn ich dann wegen Feststellungen oder aktueller Prüfung der Leiden zum Hausarzt muss, damit der zB ne Fettleber und Anderes feststellt, DAS sind keine Kosten, die wie andere Arztbesuche die Beihilfe /PKV übernehmen (müssen), oder?

clarion:
Normalerweise nennt man dem Versorgungsamt die behandelnden Ärzte und die schreiben etwas, in der Regel ohne den Patienten einzubestellen, denn man ist da ja bekannt.

Die Grade verschiedener Beeinträchtigungen addieren sich nicht! Nur wenn eine Behinderung die Auswirkungen der anderen Behinderung noch mal verstärkt, dann gibt es einen höheren Gesamt-GdB, z.B. bei einer kombinierten Seh- und Hörbehinderung verstärken sich die Behinderung gegenseitig. Bei voneinander unabhängigen Beeinträchtigungen gibt es nur den GdB der schwersten Beeinträchtigung.

frankundfrei:
Danke, Clarion,
ja, richtig, meinte es mehr so, dass dennoch mehrere parallel aber nen höheren Wert ergeben können als die Einzelhöchstwert......

Der Gesamt-GdB darf weder durch Addition noch durch sonst eine Rechenmethode ermittelt werden. Vielmehr ist er „nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander“ festzustellen (§ 152 Abs. 3 Satz 1 SGB IX).

HansGeorg:
Hier in SH ist es zumindest so, dass das zuständige Amt LASD, den GDB nach Aktenlage feststellt. Nur in Ausnahmen wird ein Gutachter beauftragt. Außerdem bekommst du den GDB nicht aufgrund deiner Krankheiten, sondern aufgrund der Einschränkungen die auf den Krankheiten basieren zugesprochen. Die Diagnosen der Krankheiten werden natürlich von der Beihilfe übernommen.

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