Autor Thema: Wahl der Steuerklasse / Beamtenehepaar  (Read 2279 times)

Chapman2023

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Wahl der Steuerklasse / Beamtenehepaar
« am: 30.12.2024 06:32 »
Liebe Forumsmitglieder,

folgende Situation: Meine Frau wird im späten Alter ihre Ausbildung im mD Auswärtiger Dienst beginnen. Derzeit sorge ich alleine für das Einkommen (A7, Erf. 6), Steuerklasse III. 

Die Anwärterbezüge ab 04/2025 sollten knapp 1.473 Euro betragen, hinzu kommt evtl. noch ein Anwärtersonderzuschlag i.H.v. 50 %, das ist allerdings noch nicht sichergestellt.

Ich gehe davon aus, dass die Beibehaltung meiner Steuerklasse III (inkl. zwei schulpflichtiger Kinder) finanziell Sinn ergibt..? Der Verlust des Haushaltnettoeinkommens ist in der Kombination IV/IV höher als bei der III/V; mein Bruttolohn inkl. Familienzuschlag Stufe 2 beträgt 3.974,98 Euro.

Nach der Ausbildung würden wir auf die Kombination IV/IV wechseln, auch wenn es aufgrund meiner längeren Erfahrungszeit vermutlich immer ein gewisses Delta geben wird.

Wie ist Eure Einschätzung dazu? Liege ich mit meiner Vermutung richtig? Ich freue mich über Eure Tipps.

VG


PolareuD

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Antw:Wahl der Steuerklasse / Beamtenehepaar
« Antwort #1 am: 30.12.2024 08:01 »
Die Einkommensteuer ist auf das Jahr gesehen immer gleich. Mit der Wahl der Steuerklassen wird nur festgelegt, ob man unterjährig zu viel (IV/IV) oder zu wenig (III/V) abführt.

Faustregel für die Kombination III/V ist, dass einer der beiden mindestens das doppelte verdient. In dem Fall kann sich die Kombination III/V zumindest unterjährig rentieren. Man sollte aber berücksichtigen, dass es häufig zu Nachzahlungen an das Finanzamt kommt. Sofern die Nachzahlung mindestens 400€ beträgt wird das Finanzamt quartalsweise Abschlagszahlungen festlegen.

AndreasS

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Antw:Wahl der Steuerklasse / Beamtenehepaar
« Antwort #2 am: 30.12.2024 15:21 »
...
Man sollte aber berücksichtigen, dass es häufig zu Nachzahlungen an das Finanzamt kommt. Sofern die Nachzahlung mindestens 400€ beträgt wird das Finanzamt quartalsweise Abschlagszahlungen festlegen.

Hallo*

genauso erging es mir auch. Mit III/V ständig vorausszahlen müssen. Grund war hier aber das noch weiter auseinanderliegende Einkommen als 60/40.
Das ändert sich nahezu perfekt mit der Stkl.-Wahl auf IV/IV mit Faktor.
Hierbei werden beide Partner/Partnerinnen nahezu korrekt besteuert.
Ich habe seitdem immer eine kleine Steuererstattung wegen schwankender Werbungskosten.

Grüße

bebolus

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Antw:Wahl der Steuerklasse / Beamtenehepaar
« Antwort #3 am: 30.12.2024 18:18 »
3/5 oder 5/3 kann sich z. B. vor Elterngeldbezug lohnen.. Aber wie schon gesagt wurde: Am Ende zahlt man immer die gleichen Steuern.

Knecht

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Antw:Wahl der Steuerklasse / Beamtenehepaar
« Antwort #4 am: 30.12.2024 21:01 »
Also wir haben auch 3/5 (allerdings treffen die 50 % hier in etwa zu) und immer ne ganz schöne Erstattung... Hängt eben von vielen Faktoren ab.

Reisinger850

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Antw:Wahl der Steuerklasse / Beamtenehepaar
« Antwort #5 am: 30.12.2024 22:06 »
Also wir haben auch 3/5 (allerdings treffen die 50 % hier in etwa zu) und immer ne ganz schöne Erstattung... Hängt eben von vielen Faktoren ab.

Sicherlich,
Jedoch wäre
Die Erstattung bei 4/4 deutlich grösser.
Am Ende spielt es nämlich keien Rolle

Chapman2023

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Antw:Wahl der Steuerklasse / Beamtenehepaar
« Antwort #6 am: 31.12.2024 01:00 »
Herzlichen Dank für Eure Tipps..!

VG

Casa

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Antw:Wahl der Steuerklasse / Beamtenehepaar
« Antwort #7 am: 31.12.2024 01:21 »
Bei den geringen Anwärterbezügen ergibt die Änderung der Steuerklasse keinen Sinn. Die Anwärterin bei den Steuerklassen bspw. 50 € oder 80 € monatliche Einkommensteuer zahlen. Der Unterschied ist gering. Gleichzeitig besteht die Gefahr für den Beamten, am Ende des Jahres Steuern nachzahlen zu müssen.

Sofern eine Steuererklärung nicht zwingend abzugeben ist, kann man mal über einen Steuerklassenwechsel nachdenken. Es kann aber sein - und da habe ich steuerrechtlich nicht genug Ahnung - dass beim Steuerklassenwechsel in der Konstellation hier, eine Steuererklärung anzufertigen ist.

Zu überlegen wäre, ob für ein Jahr oder ggf. länger die Dienste eines Steuerberaters (Lohnsteuerhilfeverein) in Anspruch genommen werden.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

GeBeamter

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Antw:Wahl der Steuerklasse / Beamtenehepaar
« Antwort #8 am: 31.12.2024 09:25 »
Bei allen Steuerklassen außer 1 und 4 ist die Steuererklärung Pflicht. Das ist ja auch logisch, weil in diesen Steuerklassen der Steuerabzug i.d.R. der Steuerschuld entspricht, bzw. mit Berücksichtigung der Werbungskosten der Steuerabzug sogar höher als die Steuerschuld ist. Steuerklasse 1 / 4 und keine Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung ist ideal für den Staat.

Zudem wird die 3/5 ab 2030 abgeschafft. Es ist also ohnehin keine langfristige Lösung.

AndreasS

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Antw:Wahl der Steuerklasse / Beamtenehepaar
« Antwort #9 am: 31.12.2024 13:20 »
Also wir haben auch 3/5 (allerdings treffen die 50 % hier in etwa zu) und immer ne ganz schöne Erstattung... Hängt eben von vielen Faktoren ab.

Was ist denn daran schön? Je höher die Erstattung, desto mehr (Zins-) Geld wurde verschenkt! Die Steuerklassen sollten immer so gewählt werden, dass lediglich eine kleine Erstattung im 2 oder niedrigen 3-stelligen Bereich im Raum steht. Alles andere ist nicht wirtschaftlich.