Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Schulhausmeister aufgrund Urteil rückwirkend Verlust Stufe
Eukalyptus:
Ein möglicher Zeitpunkt für die Korrektur des Eingruppierungsirrtums wäre der Beginn der Tätigkeit. Ein, ggf., anderer die Rechtskraft des Urteils. Ein weiterer ggf. die Rechtskraft minus der tariflichen Ausschlussfrist. Da wäre das Urzeil hilfreich um festzustellen, wie sehr der Arbeitgeber gebunden war seinen Irrtum zu korrigieren.
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