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Öffentlicher Dienst Rente + VBL vs Pension

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Keksi:
Hallo,

ich arbeite aktuell in der Privatwirtschaft und werde die nächsten Monate in den öffentlichen Dienst wechseln (TV-L E10, E11 ist in Aussicht gestellt, Dienstposten wäre A10-A12 Bayern). Dabei ist auch nach der Probezeit eine Verbeamtung möglich bzw. wird seitens der Behörde angestrebt. Da ich schon 35 Jahre alt bin und 36 werde, frage ich mich, ob eine Verbeamtung trotzdem noch lohnenswert ist. Mir ist Sicherheit sehr wichtig, grundsätzlich hätte ich großes Interesse an einer Verbeamtung, würde allerdings nur im Rahmen der Öffnungsaktion in der PKV angenommen werden (Vorerkrankungen, Schwerbehinderung).

Aufgrund meines Alters kann ich eine Maximalpension von 55,61 % erreichen bei maximal möglichen 31 Dienstjahren, wenn ich mit 67 in Pension/Rente gehen würde. Gehen wir davon aus, ich erreiche maximal E12 Stufe 6/ A12 Stufe 11. Wenn ich von den momentanen Gehältern ausgehe:

Pension = 5.571 * 0,5561= 3.098,32€ brutto
VBL (laut VBL Rechner, keine Dynamisierungmonatliches zusatzversorgungspflichtiges Entgelt
6695,67 Euro
Betriebsrente ohne Abschlag
964,24 Euro
Ich müsste also eine Rente von ~ 2000 € erreichen, um ungefähr Gleichwertigkeit mit der Pension herzustellen. Allerdings bin ich jetzt beim VBL Rechner direkt von E12 Stufe 6 ausgegangen, was eigentlich auch nicht richtig ist, weil ich das vermutlich erst nach einiger Zeit erreichen werde.

Habe ich irgendwelche groben Denkfehler in meiner Rechnung oder sonst irgendwas was ich berücksichtigen müsste? (Hohe PKV Kosten im Alter trotz 70% Behilfe?)




shorets:
Hi Keksi,

ich bin in einer ähnlichen Situation und kann verbeamtet werden, aber mit 37 Jahren muss ich auch etwas durchrechnen, ob es sich wirklich lohnt die zusätzlichen Freiheiten aufzugeben.

Zum einen möchte ich nur darauf hinweisen, dass eventuell andere Zeiten und Beschäftigungen auch als Ruhezeiten auf die Pensionsjahre angerechnet werden können. Zum Beispiel gibt es eine Pauschale für Studium, aber auch Zivildienst/Wehrdienstzeiten oder so. Hast du aber eventuell selbst schon nachgeschaut.

Was ich etwas seltsam finde ist die Eingruppierung von E10 bis E12 die du nennst. Es ist nicht üblich auf einer tariflichen Stelle befördert zu werden ausser die Tätigkeiten ändern sich entsprechend. Denn ansonsten sollte (in der Regel und tarifkonform) die Eingruppierung einschlägig sein. In der Verbeamtung würdest du hier im gehobenen Dienst aber eigentlich auch im Einstiegsamt A9 beginnen, ausser du wirst sofort befördert da du einschlägige Erfahrung aus vergangenen Beschäftigungen mitbringst. Das ist aber auch nicht die Regel.

Bevor du einen Vertrag unterschreibst solltest du also sicher gehen, dass du mit der Gruppe und Stufe zufrieden bist. Denn wenn da E10 Stufe 1 steht, dann muss der AG im Anschluss nichts machen und wenn sich deine Tätigkeiten nicht ändern kannst du auch in der E10 festsitzen. In Aussicht stellen kann der AG was er will, aber rechtlich würde absolut gar nichts zustehen, wenn deine Tätigkeiten eben der E10 entsprechen und sich nicht ändern.

Selbst mit sehr teurer PKV solltest du besser fahren, wenn du überhaupt verbeamtet wirst, als mit der GKV, denn Bayern hat keine pauschale Beihilfe und du würdest so  den vollen Satz für die GKV selbst tragen und das ist sicherlich nicht günstiger. Ausnahme ist hier wenn du nur einen sehr schlechten Basistarif einer PKV nimmst, denn da sind dann auch oft die Leistungen nicht gut genug und es lohnt sich vielleicht in der Konstellation doch in der GKV zu bleiben.

Deine eigentliche Frage habe ich jetzt nicht wirklich beantwortet, sorry! Es kommt halt wirklich darauf an, ob E12 überhaupt möglich ist und wo du in der Beamtenlaufbahn wirklich anfangen musst. Von A9 bis A12 kann es schon sehr lange dauern. Für deine eigene berufliche und gesundheitliche Sicherheit wäre das aber evtl. die bessere Wahl und der Unterschied zwischen Pension und Rente+VBL sollte nachrangig sein. Ist ja sowieso schwer das vorab genau zu planen. Würde da eher privat mit ETF fürs Alter zusätzlich sparen.

Keksi:

--- Zitat von: shorets am 02.01.2025 16:55 ---Hi Keksi,

ich bin in einer ähnlichen Situation und kann verbeamtet werden, aber mit 37 Jahren muss ich auch etwas durchrechnen, ob es sich wirklich lohnt die zusätzlichen Freiheiten aufzugeben.

Zum einen möchte ich nur darauf hinweisen, dass eventuell andere Zeiten und Beschäftigungen auch als Ruhezeiten auf die Pensionsjahre angerechnet werden können. Zum Beispiel gibt es eine Pauschale für Studium, aber auch Zivildienst/Wehrdienstzeiten oder so. Hast du aber eventuell selbst schon nachgeschaut.

Was ich etwas seltsam finde ist die Eingruppierung von E10 bis E12 die du nennst. Es ist nicht üblich auf einer tariflichen Stelle befördert zu werden ausser die Tätigkeiten ändern sich entsprechend. Denn ansonsten sollte (in der Regel und tarifkonform) die Eingruppierung einschlägig sein. In der Verbeamtung würdest du hier im gehobenen Dienst aber eigentlich auch im Einstiegsamt A9 beginnen, ausser du wirst sofort befördert da du einschlägige Erfahrung aus vergangenen Beschäftigungen mitbringst. Das ist aber auch nicht die Regel.

Bevor du einen Vertrag unterschreibst solltest du also sicher gehen, dass du mit der Gruppe und Stufe zufrieden bist. Denn wenn da E10 Stufe 1 steht, dann muss der AG im Anschluss nichts machen und wenn sich deine Tätigkeiten nicht ändern kannst du auch in der E10 festsitzen. In Aussicht stellen kann der AG was er will, aber rechtlich würde absolut gar nichts zustehen, wenn deine Tätigkeiten eben der E10 entsprechen und sich nicht ändern.

Selbst mit sehr teurer PKV solltest du besser fahren, wenn du überhaupt verbeamtet wirst, als mit der GKV, denn Bayern hat keine pauschale Beihilfe und du würdest so  den vollen Satz für die GKV selbst tragen und das ist sicherlich nicht günstiger. Ausnahme ist hier wenn du nur einen sehr schlechten Basistarif einer PKV nimmst, denn da sind dann auch oft die Leistungen nicht gut genug und es lohnt sich vielleicht in der Konstellation doch in der GKV zu bleiben.

Deine eigentliche Frage habe ich jetzt nicht wirklich beantwortet, sorry! Es kommt halt wirklich darauf an, ob E12 überhaupt möglich ist und wo du in der Beamtenlaufbahn wirklich anfangen musst. Von A9 bis A12 kann es schon sehr lange dauern. Für deine eigene berufliche und gesundheitliche Sicherheit wäre das aber evtl. die bessere Wahl und der Unterschied zwischen Pension und Rente+VBL sollte nachrangig sein. Ist ja sowieso schwer das vorab genau zu planen. Würde da eher privat mit ETF fürs Alter zusätzlich sparen.

--- End quote ---

Hallo,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das wusste ich gar nicht, dass Studium / Ausbildung eventuell sogar als Ruhezeiten auf die Pensionsjahre angerechnet werden können.
Diese Eingruppierung klingt erstmal seltsam, aber das wurde mir so eigentlich schon (mündlich) zugesichert bzw. habe ich so verhandelt, da ich einen Master und umfangreiche Vorerfaherung habe in (höheren Bereichen) als die Stelle, die ich antreten werde. Ich habe bereits eine volle Anerkennung meiner bisherigen Berufserfahrung verhandelt, werde also in einer höheren Erfahrungsstufe beginnen.

Dass es in Bayern keine pauschale Beihilfe gibt, ist sehr schade. Ich habe auch gesehen, dass es für Schwerbehinderte in manchen Bundesländern 70% Beihilfe gibt. In Bayern sind es nur 50%.

Ich denke, dass ich es auch etwas davon abhängig machen werde, ob ich wirklich E12 erreichen kann bzw. wie die Aussichten auf A12 als Beamter sind. Mündlich wurde mir zwar schon so einiges zugesagt, aber eben nur mündlich.

Saxum:
Uff, das kann man schwierig individuell beantworten. Daher also Pauschal, um es verkürzt darzustellen und das jetzt ganz vereinfacht: Es sind noch 32 Jahre zu arbeiten bis man 67 ist. Das durchschnittliche Verdienst innerhalb dieser 32 Jahre bei E11 nach heutigem Stand wären 63.710,86 €, gerechnet auf alle Stufen.

Das ergibt jetzt kalt gerechnet wohl 46,72 Rentenpunkte also 1.836,83 €.

VBL wäre, kalt gerechnet, 792,12 €.

Das sind jetzt 2.628,95 € Brutto, was nach Steuern und KV dann 1.974,86 € netto ausmachen müsste.

Dem gegenüber stünde A11, was nach 32 Dienstjahren dann 57,40% bedeutet. Das sind dann 2.617 € brutto was nach Steuern dann rund 2.216 € netto ausmacht. Davon ziehen wir noch pauschal beispielhaft 300 KV ab, sind wir dann bei 1.916,00 €. Ich habe hier jetzt einfach beispielhaft Bayern genommen.

Beamtenpension und TVöD + VBL schenken sich grundsätzlich beides nichts. Wobei man bei Beamten gerne noch berücksichtigen dürfte, dass hier regelmäßig eine höhere Wochenarbeitszeit zu berücksichtigen ist im Gegensatz zu den Angestellten.

Bevor man sich auf die Öffnungsaktion festnagelt: erstmal bei allen in Frage kommenden Krankenversicherer, deren Tarife einem zusagen, anonyme Risikovorabfragen durchführen (lassen).

Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit, der Beitrag wurde auf die schnelle von einem Laien geschrieben.

2strong:
Die Rechnung für den Beamten sähe ja tatsächlich deutlich anders aus (wir bleiben mal in Bayern):

Von 36 bis 67 haben wir 31 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Also rd. 31 x 1,8% = 55,8%
Hinzu treten 855 Tage für das Studium, also weitere rd. 2,3%.
Macht in Summe rd. 58% Pension aus (das war ja im Sachverhalt gegeben) A 12 Stufe 11: macht rd. 2.650€ brutto. Sollten tatsächlich, trotz erhöhter Beihilfe im Alter, noch 300€ PKV abgehen, läge der Kollege bei 2.350€ netto.

Dazu kommt noch die gesetzliche Rente, die er bis zur Verbeantung erworben hat. Das dürften ja mindestens Rentenpunkte für zehn weitere Jahre sein. Außerdem ist er im Alter Privatpatient, was von Vorteil sein dürfte.

Der Vorteil des Beamtenverhältnisses zeugt sich m. E. dadurch deutlich im Alter, jedenfalls deutlicher als während des aktiven Dienstes.

Wenn man wüsste, um welche Behörde es geht, könnte man auch abschätzen, ob bei A 12 wirklich Schluss ist.

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