Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Öffentlicher Dienst Rente + VBL vs Pension

<< < (2/3) > >>

Rentenonkel:
Ganz grundsätzlich gibt es bei den Beamten eine Höchstversorgungsgrenze. Sobald die Summe aus gesetzlicher Rente + Beamtenversorgung diese Höchstgrenze überschreitet, wird die Pension anteilig gekürzt.

In dieser Fallkonstellation würde ich daher davon ausgehen, dass die Summe dieser Einkünfte 71,25 % der Endstufe von A12 nicht überschreiten darf.

Ob man diesen Betrag grundsätzlich erreichen kann, hängt auch davon ab, ob und inwieweit die Vordienstzeiten (wie ja schon von meinen Vorrednern angedeutet) als ruhegehaltfähige Dienstzeiten angerechnet werden können.

(Den ggf. vorhanden steuerlichen Vorteil lasse ich mal genau so außen vor wie den Zuschuss zur privaten KV aus der gesetzlichen Rentenversicherung.)

ElBarto:
Bliebe natürlich offen wie hoch der GdB ist und wo es da hingeht. Das kann den Rentenbeginn vorverlegen.
Ansonsten steht alles außer der tatsächlich zu beginn erzielten EG in den Sternen.
Keiner sagt, dass man bei Verbeamtung auch direkt befördert wird, gibt ja diese unsäglichen Punkte hier.
Es sagt auch keiner das die Tätigkeit so einfach von EG 10 auf EG 12 geändert wird.

Mit einem DQR 6 Bildungsabschluss hast Du zumindest die Möglichkeit zwischen EG 10 und EG 12 -eigentlich kann der AG auch eine EG 35 vergeben wenn er wollte- eingestellt zu werden in Abhängigkeit der übertragenen Aufgaben. EG 13 wäre mit Unterstellung auch möglich.

Was mündlich zugesagt wird ist häufig nicht viel wert.

Immerhin sitzen im Vorstellungsgespräch selten alle Leute mit denen Du später zu tun hast und die evtl. Auswirkungen auf Deinen Werdegang haben können.

Rechen eher mit EG 10 Stufe 3 als Anfangsstufe und A9 in den ersten 3 Jahren dann A10 weiter. Somit kommst Du auf einen Minimum das Du vergleichen kannst.

Außerdem solltest Du evtl. auch Frau und Kind(er) berücksichtigen. Da rentiert sich das Beamtentum erst so richtig.

Gewerbler:
Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass sich die Beamtenpension nur am zuletzt erreichten Amt bemisst, die Rente aber über alle Jahre "gemittelt" wird. Will sagen, wenn man lange E10 ist und erst später nach E12 kommen sollte, ist das wegen der Rentenpunkte "schlimmer" als wenn man lange A9 ist und dann später doch noch bis A12 durchbefördert wird.
Das alles natürlich nur für die Altersbezüge. Im aktiven Dienst fehlt natürlich das Geld dann ggf. trotzdem.

Außerdem gibt es, soweit ich weiß - zumindest in BW - die Möglichkeit, 1 bis 2 Jahre (oder auch mehr) später in Pension zu gehen, und so noch Prozente für die Pension zu sammeln. Könnte ja noch eine Option sein, wenn man fit ist, Spaß an seiner Arbeit hat und der Dienstherr mitspielt.

Edit: Zuletzt erreichtes Amt 2 Jahre vor Pensionseintritt müsste man glaube ich noch präzisieren, damit die schnelle Beförderung kurz vor Ende unterbunden wird.

Organisator:

--- Zitat von: Gewerbler am 13.01.2025 15:01 ---Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass sich die Beamtenpension nur am zuletzt erreichten Amt bemisst, die Rente aber über alle Jahre "gemittelt" wird. Will sagen, wenn man lange E10 ist und erst später nach E12 kommen sollte, ist das wegen der Rentenpunkte "schlimmer" als wenn man lange A9 ist und dann später doch noch bis A12 durchbefördert wird.
Das alles natürlich nur für die Altersbezüge. Im aktiven Dienst fehlt natürlich das Geld dann ggf. trotzdem.

Außerdem gibt es, soweit ich weiß - zumindest in BW - die Möglichkeit, 1 bis 2 Jahre (oder auch mehr) später in Pension zu gehen, und so noch Prozente für die Pension zu sammeln. Könnte ja noch eine Option sein, wenn man fit ist, Spaß an seiner Arbeit hat und der Dienstherr mitspielt.

--- End quote ---

Diese Option gibt es in der Rente auch, sogar zeitlich unbefristet. Die Rente steigt dann um - glaube ich - 0,3 % pro Monat des späteren Eintritts.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Organisator am 13.01.2025 15:04 ---
Diese Option gibt es in der Rente auch, sogar zeitlich unbefristet. Die Rente steigt dann um - glaube ich - 0,3 % pro Monat des späteren Eintritts.

--- End quote ---

Es gibt einen Zuschlag von 0,5 % für jeden Monat, den man über die Regelaltersgrenze hinaus die Rente nicht in Anspruch nimmt.

Ob man aber über die Regelaltersrente hinaus überhaupt arbeiten darf, bedarf abhängig vom Tarifvertrag in den meisten Fällen der Zustimmung des Arbeitgebers. Ohne die Zustimmung des Arbeitgebers endet das Arbeitsverhältnis typischerweise mit Erreichen der Regelaltersrente.

Viel spannender ist die Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente (ggf. auch ohne Minderung) in Anspruch zu nehmen und bis zum Erreichen der Regelaltersrente sowohl Gehalt als auch Rente zu beziehen. Das ist aber ein ganz anderes Thema  :D

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version