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[Allg] Wechsel in anderes BL - Übersendung Krankenakte?

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BennoBerghammer:
Du hast eine Einverständniserklärung unterschrieben, die sich auf die Personalakte und eine Krankenakte bezog?

Steht das explizit so drin, "Krankenakte"?  :o

Ich nehme mal an, dass sich das auf Dinge beziehen soll, die ohnehin in der vollständigen Personalakte drin sein sollten - will heißen Krankheitstage, BEM-Gespräche (bzw. nur, dass solche durchgeführt wurden, keine ärztlichen Unterlagen usw.) u.ä.
Inwieweit hier zwischen "Personalakte" und "Krankenakte" differenziert werden soll, erschließt sich mir nicht.
Gewisse gesundheitsbezogene Daten dürfen sowieso nicht in die PA, wie Bruce schon geschrieben hat..

clarion:
Man könnte natürlich Akteneinsicht beantragen oder weiter spekulieren.

Die Zahl der Krankheitstage, das Angebot eines BEM Gespräche und ggf. dessen Ergebnisse gehören in die Personalakte, jedoch keine Diagnosen.

BeamtenBärchen:

--- Zitat von: BennoBerghammer am 04.01.2025 22:30 ---Du hast eine Einverständniserklärung unterschrieben, die sich auf die Personalakte und eine Krankenakte bezog?

Steht das explizit so drin, "Krankenakte"?  :o

Ich nehme mal an, dass sich das auf Dinge beziehen soll, die ohnehin in der vollständigen Personalakte drin sein sollten - will heißen Krankheitstage, BEM-Gespräche (bzw. nur, dass solche durchgeführt wurden, keine ärztlichen Unterlagen usw.) u.ä.
Inwieweit hier zwischen "Personalakte" und "Krankenakte" differenziert werden soll, erschließt sich mir nicht.
Gewisse gesundheitsbezogene Daten dürfen sowieso nicht in die PA, wie Bruce schon geschrieben hat..

--- End quote ---


– Exakt. Ich habe explizit der Personalakte und der wörtlich aufgeführten "Krankenakte" zugestimmt. Ich habe auch beide zur Einsicht genommen und es handelte sich um zwei von einander getrennte Aktenkladden. In der Krankenakte befanden sich etwaig angefallene Krankmeldungen. BEM Gespräche habe ich, mangels längerer Ausfallzeiten, nie gehabt. Kann also nicht beurteilen wo genau diese eingeordnet worden. Aber sowohl die Anfrage als auch die bestehenden Unterlagen sind haptisch von einander getrennt.

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