Autor Thema: Abordnung übergeordnete Behörde/höherwertige Tätigkeit/Ende des Studiums  (Read 551 times)

MDAngestellter

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Hallo liebe Community,

alles Gute fürs neue Jahr, ich habe direkt ein schönes Überraschungsei mitgebracht, gleich 3 Sachen auf einen Streich sollen im folgenden Sachverhalt bestmöglich für den AN abgeschlossen werden:

Aktuelle Lage: Seit 2  fast Jahren E9b Stufe 4 ohne Studium bei einer Stelle ausgeschrieben mit E11 und E10 bei fehlender Berufserfahrung (es gab also eine Abstufung von E11 auf E10, weil keine Berufserfahrung und dann nochmal eine Abstufung auf E9b weil kein Studium).
Nun wird im Februar 25 das Studium abgeschlossen werden (also die letzte Prüfungsleistung erbracht, das Zeugnis wird man wohl im Mai erst in den Händen halten (aber mit dem Datum der letzten Prüfung)

Indirekt hieß es, wenn dann das Studium durch ist, gäbe es die 10, und wenn man dann ein halbes Jahr die 10 hatte, dann die 11 (obwohl man die gleiche Arbeit die ganze Zeit hätte).

Nun hat man sich beworben und eine Stelle bei einer übergeordneten Behörde zugesagt bekommen, die als E13 ausgeschrieben war und die jetzt als ABORDNUNG angetreten werden soll.

Wie könnte da eine Eingruppierung/Einstufung aussehen? Spielt es eine Rolle, jetzt den Februar/März wegen der Tarifanpassung abzuwarten (weil jetzt 9b4 mit 4139 und die Anpassung im Februar ja so hoch ist, wenn man da nur nach Eurobeträgen schaut, man direkt zu Anfang in 10/2 statt wie jetzt 10/3 landen würde und das geht dann ja so weiter?)

Sollte man den März noch abwarten und die jetzige Behörde noch höhergruppieren lassen durch den Studiumabschluss (machen die das überhaupt ohne Zertifikat ? Oder geht das sowieso erst dann im Mai, dann aber rückwirkend?)

Vielen Dank für eure Ideen,

Frank

Organisator

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Wenn man die neue E13-Stelle antreten möchte, ist die Eingruppierung relativ egal, da er ohnehin nach E13 bezahlt werden würde. Also abordnen und versetzen lassen und ab dafür.

Allein schon weil eine Eingruppierung nach E10, anstelle von E11 wegen fehlender Berufserfahrung, zumindest in der allgemeinen Verwaltung unwahrscheinlich erscheint und daher das Handeln der Behörde murksig klingt.