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PKV bei 2. Verbeamtung/ Öffnungsklausel?

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mariana123:
Hallo, ich bin für Hilfe sehr dankbar. Ich war 2014 für 1 Jahr verbeamtet und damals für dieses Jahr bei der Debeka. Ich bin wieder in die Anstellung und zurück zur AOK gewechselt. Jetzt steht eine Verbeamtung auf Lebenszeit an - aufgrund einiger gesundheitlicher Themen nimmt mich aber keine PKV einfach so. Anscheinend gilt die Öffnungsklausel für mich nicht, da ich schon mal verbeamtet war? Kann das sein bzw. hat jemand von Euch eine Idee, wie damit nun umgehen? Bin echt ratlos und finde niemanden, der sich da auskennt. Mehrere Makler haben mir schon gesagt, dass sie auch nichts wissen... Danke für jeden Hinweis!

Aratrim:
Hallo,

hilfreich ist hier die Erklärung des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V.:
https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf

Du hast recht, dass es normalerweise keinen Anspruch auf eine Öffnungsaktion gibt. Auszug:

"Wer gesetzlich oder nicht versichert ist, aber in der Vergangenheit bereits in – gegebenenfalls beihilfekonformen – Vollkostentarifen privat versichert war, wird grundsätzlich nicht im Rahmen der Öffnungen aufgenommen.
Eine Ausnahme besteht für die folgenden Fälle:

Die Notwendigkeit, sich erneut privat zu versichern, war bei Beendigung des ursprünglichen Vertrags nicht vorhersehbar, und deshalb wurde der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung unterlassen. Dies gilt beispielsweise für Personen, die als Kinder über die Eltern privatversichert waren und nach der Ausbildung verbeamtet werden.
Angehörige, Witwen oder Waisen, die sich als ehemals Nichtversicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gesetzlich krankenversichern mussten.
Die Ablehnung würde im Einzelfall eine besondere Härte bedeuten."

In deinem Fall würde ich einen Antrag stellen und mich auf Punkt 1 oder Punkt 3 berufen. Es wäre sinnvoll, vorher anonym anzufragen und dann den eigentlichen Antrag auf eine Öffnungsaktion zu stellen. Nach meiner Erfahrung wissen die meisten Vertreter der jeweiligen Versicherungen zu wenig über die Öffnungsaktionen ihrer eigenen Versicherungen. Leider gibt es keine juristischen Urteile zur "besonderen Härte" oder zur "Vorhersehbarkeit". Hier könnte ggf. ein Rechtsschutz nötig sein. Ein Argument wäre hier die besondere Härte nicht die Verbeamtung anzunehmen durch die fehlende Versicherbarkeit.


Weiter heißt es:

"Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Öffnungsaktionen aufgrund veränderter Lebensumstände wiederholt vor, hat die betreffende Person jeweils einen neuen Anspruch auf Aufnahme zu den erleichterten Bedingungen. Dies gilt beispielsweise für Personen, die als Kinder über die Eltern privat versichert waren und nach der Ausbildung verbeamtet werden, oder für Personen, bei denen durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit der Verbeamtung neu geschaffen wurde."

Das könnte für dich ebenfalls eine prüfbare Möglichkeit darstellen.

Unter 2. Teilnahmeberechtigter Personenkreis und b) Beamtenanfänger heißt es:

"Beamte auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vorausgegangen ist, während dessen eine Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestand)."

Das könnte auf dich zutreffen. Laut einem Gespräch mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. in Berlin ist jedoch damit der Fall gemeint, wenn die Zeit als Anwärter in einem Bundesland mit Wahlmöglichkeit zur GKV abgeleistet wurde und man erst als Beamter auf Probe (BaP) zur PKV wechselt.

Das war allerdings nur die Meinung eines Juristen des Verbands zum eigenen Regelwerk. Gelächter!

Eine weitere Möglichkeit ist es direkt bei der Debeka die Öffnungsaktion zu versuchen und auch zu fragen warum dir damals keine Anwartschaft auf die PKV angeboten wurde (Kleiner Wink mit einer Falschberatung). Hierbei lässt sich aber oft auch so schon mit der Debeka reden.

Zusammengefasst:

Stelle eine anonyme Anfrage mit deinen Daten bei mehreren Teilnehmern der Öffnungsaktion.
Verweise dabei auf eine Härtefallregelung oder die fehlende Vorhersehbarkeit. Alternativ weise auf 2. Teilnahmeberechtigter Personenkreis und b) Beamtenanfänger hin. Sie müssen dir dann erklären, warum du nicht darunterfällst.
Stelle anschließend den Antrag und schaue, was passiert.
Bemerkung:
Ich habe meinen eigenen Gerichtstermin am 8.4. gegen meine private Krankenversicherung, da sie mir die Öffnungsaktion trotz Risikofaktoren nicht erwähnt hat. Vergleichbar ist der Fall: (OLG Dresden v. 10.03.2021 – 4 U 2372/20):https://joehnke-reichow.de/2021/10/02/haftungsfalle-fuer-versicherungsmakler-beamtenoeffnungsklausel-in-der-krankenversicherung-sowie-fernmuendlicher-abschluss-eines-maklervertrages-olg-dresden/

Ich klage mich nachträglich in die Öffnungsaktion ein. Daher empfehle ich dir nicht, ohne Absicherung in die PKV zu wechseln. Mit den ersten hohen Rechnungen wurden bei mir Unterlagen der letzten drei Jahre aus der Bundeswehrzeit angefordert, bis etwas – selbst zum Unverständnis meiner Ärzte – als verschwiegenes Risiko gefunden wurde. Das Ergebnis: 110 % Zuschlag und der Ergänzungstarif wurde gestrichen.

Tipp:
Auch wenn 30 % Zuschlag viel klingt, hast du dadurch zunächst Ruhe. Nach einigen Jahren kannst du versuchen, die Zuschläge überprüfen zu lassen.

Lieben Gruß und gib noch nicht auf.
Aratrim

mariana123:
Hi Aratrim,

ich danke Dir für diese ausführliche Antwort!!

Ich werde es so machen wie Du vorschlägst und bin nun auf der Suche nach einem Versicherungsberater, der sich gut auskennt mit der Öffnungsaktion. Gar nicht so einfach.

Danke nochmal!!

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