Autor Thema: Anforderung an Kandidaten bzgl. konkreter Ausbildung (nach TV-L)  (Read 1836 times)

Kate456

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Liebe Community,

meines Wissens schreibt die EGO des TV-L z.B. im Teil I erst ab der EG 13 definitiv eine konkrete Ausbildung vor (hier der wissenschaftliche Hochschulabschluss).

In der Praxis ergibt sich für mich die Schwierigkeit, wie ich die Eignung von Kandidaten, die sich für Jobs in der EG 5 - EG 12 bewerben, beurteilen soll.

Ich nehme ein konkretes Beispiel: Ich habe eine mit EG 9a bewertete Stelle, die vielseitige und umfangreiche Fachkenntnisse erfordert und zu 50% selbstständige Leistungen verlangt. Was muss denn ein Kandidat mitbringen, damit ich ihn auf diese Stelle setzen kann? Im Falle einer Prüfung durch den ORH muss ich ja wahrscheinlich nachweisen, dass die Stelle auch mit einem geeigneten Kandidaten besetzt habe, oder?

Danke für Eure Rückmeldung.

Organisator

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Zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung für die entsprechende Tätigkeit, da davon auszugehen ist, dass er dort die notwendigen gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse erlernt hat.

MDAngestellter

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Hallo,

die Geschichte des TV-L ist eine Geschichte voller Missverständnisse.

Nein, tatsächlioch schreibt der TV keinerlei Ausbildung oder Studium vor. Du als Arbeitgeber kannst deine Stellen so besetzten, wie du es für richtig hälst (z.B. Berufserfahrung). Du kannst aber auch einen ungelernten auf eine E15 setzen (Aussage eines Mitarbeiters einer Bewertungsagentur). Die Aufgaben werden bewertet. Wenn diese nach Maßstäben des Bewerrtes (siehe ansatzweise in den Anhang A) z.B. eine E14 wert sind, weil dafür Wissen nötig ist, dass man aus einem Masterstudium erlangt hat, kann man das so einschätzen, aber man hat immer in jeder Entgeltgruppe auch den Nebensatz, "oder mit den Aufgaben vertraut sind, oder sonstige Beschäftigte". Und wem du als AG mit den Aufgaben vertraust, ist alleine dein Bier. Es muss halt nur eventuellen Klagen von Mitbewerben stand halten.

VG Frank

FGL

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Liebe Community,

meines Wissens schreibt die EGO des TV-L z.B. im Teil I erst ab der EG 13 definitiv eine konkrete Ausbildung vor (hier der wissenschaftliche Hochschulabschluss).

In der Praxis ergibt sich für mich die Schwierigkeit, wie ich die Eignung von Kandidaten, die sich für Jobs in der EG 5 - EG 12 bewerben, beurteilen soll.
Der TV-L regelt nicht die Personalauswahl. Maßstab für die Prüfung der Eignung von Kandidaten ist das Anforderungsprofil, wie es sich aus der Stellenausschreibung ergibt.


Ich nehme ein konkretes Beispiel: Ich habe eine mit EG 9a bewertete Stelle, die vielseitige und umfangreiche Fachkenntnisse erfordert und zu 50% selbstständige Leistungen verlangt. Was muss denn ein Kandidat mitbringen, damit ich ihn auf diese Stelle setzen kann?
Was verlangt das Anforderungsprofil

Kate456

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Dankeschön für Eure Antworten. Das hilft mir schon mal weiter - es bleibt allerdings noch die Frage, ob ich bei einer Prüfung durch den ORH auch rechtfertig muss, warum ich eine bestimmte Person für eine bestimmte Rolle ausgesucht habe? Z.B. warum ich eine Person mit kaufmännischer Ausbildung, aber ohne Studium, für eine EG 12 Rolle (z.B. Projektleitung) genommen habe oder eine Person mit geisteswissenschaftlichem Studium, aber ohne praktische Berufsausbildung bzw. einschlägiger Erfahrung, für eine kaufmännische Rolle in EG 8 (z.B. Büro Assistenz)?


FGL

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Es kann Dir immer passieren, dass eine Auswahlentscheidung gerechtfertigt werden muss, etwa im Rahmen einer Konkurrentenklage.

clarion

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Hallo  Kate, Du bist wohl neu im Geschäft? Du überlegt Dir erst, welche Aufgaben der zu suchende Person erledigen soll, dann lässt Du die Stellenbeschreibung bewerten, dann überlegst Du, welche Ausbildungsberufe oder welche Studiengänge passen und dann schreibst Du aus, im Auswahlverfahren dürfen nur die Kandidaten teilnehmen, die tatsächlich die geforderte Ausbildung haben. Daher ist ja auch immens wichtig, dass die Ausschreibung sorgfältig formuliert wird.