Hallo,
die Geschichte des TV-L ist eine Geschichte voller Missverständnisse.
Nein, tatsächlioch schreibt der TV keinerlei Ausbildung oder Studium vor. Du als Arbeitgeber kannst deine Stellen so besetzten, wie du es für richtig hälst (z.B. Berufserfahrung). Du kannst aber auch einen ungelernten auf eine E15 setzen (Aussage eines Mitarbeiters einer Bewertungsagentur). Die Aufgaben werden bewertet. Wenn diese nach Maßstäben des Bewerrtes (siehe ansatzweise in den Anhang A) z.B. eine E14 wert sind, weil dafür Wissen nötig ist, dass man aus einem Masterstudium erlangt hat, kann man das so einschätzen, aber man hat immer in jeder Entgeltgruppe auch den Nebensatz, "oder mit den Aufgaben vertraut sind, oder sonstige Beschäftigte". Und wem du als AG mit den Aufgaben vertraust, ist alleine dein Bier. Es muss halt nur eventuellen Klagen von Mitbewerben stand halten.
VG Frank