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Fahrtkosten & Verpflegungsmehraufw. bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit
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Nahla:
Hallo!
Seit Stunden recherchiere ich... leider ohne Erfolg. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um die Zeit einer Abordnung, in der ich für die Präsenztage gependelt bin, obwohl die Strecke als nicht zumutbar gilt.
Mein AG verweigerte mir die Zahlung von Verpflegungsmehraufwand mit dem Hinweis, dass es sich um eine Abordnung handeln würde, in der es dafür Trennungsgeld geben würde. Aber auch dieses zahlte der AG nicht, da ich aufgrund der Pendelei keinen Anspruch hätte... diese Konstellation würde es für das Trennungsgeld nicht geben.
Zu Beginn hat man mir noch die Bahnfahrkarten gestellt, aber auch das wurde nach kurzer Zeit eingestellt, da bei einer Abordnung die Hinreise zu Beginn und die Rückreise am Ende der Abordnung übernommen wird, sonst nichts.
Nun zu meinen Fragen:
1) Ich werte die Abordnung als beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit, richtig?
2) Ich kann für die einzelnen Präsenztage einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen, richtig?
3) Ich kann Fahrtkosten geltend machen?
3.a) Anders als bei der Entfernungspauschale, kann man bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten die Kilometer der Hin- und Rückfahrt angeben. Meines Erachtens trifft das dann auch auf meinen Fall zu, oder?
3.b) Bei der Angabe der Entfernungspauschale als Werbungskosten für die Strecke zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstelle, kann ich mir aussuchen, ob ich die tatsächlichen Kosten für meine Monatsfahrkarte oder die Entfernungspauschale angebe - kann ich bei der Auswärtstätigkeit auch frei wählen?
(Die Bahnfahrten, für die mein AG mir die Fahrkarten gestellt hat, kann ich natürlich hier nicht mit einfließen lassen)
Ich hoffe, das ich mein Anliegen verständlich ausgedrückt habe :)
Viele Grüße
Nahla
Osu:
Guten Abend,
bei einer Abordnung stellt man dir in der Regel ein Übernachtungsmöglichkeit zu Verfügung.
Die erste Frage wäre zu klären weshalb du keine Unterkunft am Einsatzort im Anspruch genommen hast.
1) Sehe ich auch so
2) Ja, ab der dritten Woche nur noch die 1/2.
3) Ja, von der zu Verfügung gestellten Unterkunft bis zum Einsatzort.
Bei sowas muss man sich immer durchbeißen. Hatte schon mit zwei Kollegen den gleichen Antrag abgegeben und alle drei verschiedene Aussagen erhalten.
10481178:
Bitte mal in das Bundesreisekostengesetz (BRKG) und die Trennungsgeldverordnung (TGV) gucken. Diese sind auch für Tarifbeschäftigte einschlägig, da es eine Verweisungsnorm im TVöD gibt. (Abhängig wo man beim Bund tätig ist.)
Dort kann man herausfinden, ob man Anspruchsberechttigter ist und wie der Anspruch erfüllt wird.
Nahla:
Vielen Dank für deine Antwort! Du hast recht, man muss sich da richtig durchbeißen und reinknien. Mittlerweile macht es sogar ein wenig Spaß :)
Nun zu deiner Frage:
--- Zitat von: Osu am 02.01.2025 21:38 ---bei einer Abordnung stellt man dir in der Regel ein Übernachtungsmöglichkeit zu Verfügung.
Die erste Frage wäre zu klären weshalb du keine Unterkunft am Einsatzort im Anspruch genommen hast.
--- End quote ---
Ich musste nur an 2 Tagen pro Woche an den Abordnungs-Ort, da ich Telearbeit mit nur zwei Präsenztagen habe.
Die ersten Wochen habe ich das Angebot von Hotelübernachtungen angenommen, die letzten Wochen jedoch verzichtet.
Ich habe versucht deine Angabe mit der Frist von drei Wochen zu recherchieren, bin aber leider nicht fündig geworden. Könntest du mir hier noch mehr Infos geben?
Ich bin allerdings auf etwas Interessantes gestoßen, was bei mir auch greift. Denn meine Abordnung war zu Beginn für 3 Monate ausgestellt, wurde dann aber nochmals um 3 Monate verlängert.
Eigentlich gilt die 3-Monatsfrist, nach der ich nach den drei Monaten keine Verpflegungsmehraufwendungen einreichen kann. Aber laut BMF-Erlass vom 25.11.2020: steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern, greift die Frist nicht, wenn ich nicht mehr als 2 Tage am "Abordnung-Ort" bin.
https://www.bva.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche/Expertensuche_Formular_bva.html?nn=517788&resourceId=568902&input_=518184&pageLocale=de&templateQueryString=steuerliche+behandlung+von+reisekosten&submit.x=0&submit.y=0
Ein weiterer Punkt der mich beschäftigt ist die Eintragung in die Steuererklärung. Vielleicht hat ja jemand damit Erfahrung. Anlage N, Zeile 69-74.
Es gibt eine Zeile für Fahrtkosten, eine für Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.
Meine Konstellation:
Abordnung 1 in Dienststelle B: Fahrten privat PKW (Kilometerpauschale), Fahrkarten vom AG gestellt (tatsächliche Kosten), Hotelübernachtungen (vom AG gestellt)
Abordnung 2 erneut in Dienststelle B: Fahrten privat PKW (KIlometerpauschale). Während der dieser Abordnung per pauschaler Dienstreisegenehmigung 2 Fahren pro Wochen in Dienststelle C (auch hierfür Fahrten mit Privat-PKW, demnach Angabe Kilometerpauschale.
Es folgte eine Abordnung mit dem Zweck der Versetzung in Dienstelle C: 2x/Woche Privat-PKW --> Kilometerpauschale
Vielleicht habe ich gerade ein Brett vorm Kopf, aber was genau trage ich als Bezeichnung unter den Fahrtkosten ein? Solange ich keine Nachweise einreiche, kann das Finanzamt nicht nachvollziehen, wo meine Dienststelle während der Abordnung war... und dann der Umstand mal mit dem Zug auf Kosten des AG, mal im Hotel, mal mit dem eigenen Auto :-\
Liebe Grüße
Nahla
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