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Besoldung Gerichtshilfe/ Fachkraft ambulanter sozialer Dienst

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andii:
Hallo zusammen, ich bin verwirrt und sehe den Wald vor lauter Tabellen nicht mehr…
Ich überlege als Sozialarbeiter in die Gerichtshilfe zu gehen, weil spannendes Arbeitsfeld, Weiterbildung etc. .
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es sich dabei um eine Stelle handelt, die nach A9 besoldet wird, nachdem ich ein Jahr im TV-L S15 angestellt war.
Jetzt habe ich an mehreren Stellen gelesen und gesagt bekommen, dass Fachkräfte der Gerichtshilfe mit A12 besoldet werden!? Aber ich kann doch nicht mit A12 einsteigen, oder? Oder sind das dann einzelne Beförderungsstellen, auf die man sich nach Möglichkeit bewerben muss und generell ist man sonst in A9? Oder werden alle Fachkräfte in der Gerichtshilfe zu A12 durchbefördert?

Hat jemand Erfahrung oder Ahnung in dem Bereich und kann mich aufklären?
Viele Grüße.

clarion:
A12 ist ein Beförderungsamt im gehobenen Dienst.

A9 ist das Einstiegsamt im gehobenen Dienst,  kann aber auch das Endamt im mittleren Dienst sein.

Hast Du die Laufbahnbefähigung für den gD? Wenn ja musst Du im Einstiegsamt mit A9 anfangen und kannst dann bis A12 befördert werden, Stichwort Laufbahnprinzip.

andii:
Danke für die Antwort.

Die Befähigung für den gD habe ich. A9 ist das Einstiegsamt.

Mich hat verwirrt, dass ich’s so gelesen habe an einigen Stellen, dass die Positionen in dem Bereich immer mit A12 besoldet werden. Da frage ich mich nun, ob das heisst, dass man da „automatisch“ hin befördert wird mit den entsprechenden Wartezeiten oder ob es eben Positionen nach A9 und andere nach A10/11/12 gibt, die aber eben auch erst frei sein müssen für eine Beförderung.

Organisator:

--- Zitat von: andii am 03.01.2025 10:53 ---Danke für die Antwort.

Die Befähigung für den gD habe ich. A9 ist das Einstiegsamt.

Mich hat verwirrt, dass ich’s so gelesen habe an einigen Stellen, dass die Positionen in dem Bereich immer mit A12 besoldet werden. Da frage ich mich nun, ob das heisst, dass man da „automatisch“ hin befördert wird mit den entsprechenden Wartezeiten oder ob es eben Positionen nach A9 und andere nach A10/11/12 gibt, die aber eben auch erst frei sein müssen für eine Beförderung.

--- End quote ---

Das kommt auf den Einzelfall an.

Es gibt gebündelte Dienstposten (z.B. A10-A12), auf denen man entsprechend der vorhandenen Planstellen und Beurteilungen befördert wird. Das kann bestenfalls im Jahrestakt, schlimmstenfalls alle 10 Jahre oder nie erfolgen.

Es kann auch ein spitz nach A12 bewerteter Dienstposten mit entsprechener Planstelle sein, auf den dann automatisch durchbefördert wird.

Von außen wird niemand sagen können, ob und wann du die A12 erreichen wirst.

Jabbathehutt:
Hallo, ich bin selbst Fachkraft im Ambulant Sozialen Dienst am einem Landgericht in NRW. Wenn denn mal Stellen ausgeschrieben sind musst du dich bewerben und wirst dann im Besten Fall zu einem Assessment bei mir damals OLG Hamm eingeladen.Eine Einladung erfolgt meist nach Berufserfahrung in der Straffälligenhilfe und Abschlussnote des Studiums ( kann sich aber auch unterscheiden bzw. geändert haben). Solltest du dann eine Stelle bekommen erhältst du in NRW erst einen befristeten Vertrag nach Tvl10, Zeiten aus FSJ, Zivi, oder andere Tätigkeiten im öffentlichem Dienst werden teilweise angerechnet). Nach ca. 2Jahren wirst du dann nach bestandener Gesundheitsprüfung verbeamtet ( ansonsten ist tatsächlich keine Weiterbeschäftigung möglich). Du erhältst nun das Amt A9, die anderen Ämter sind Beförderungsämter. Ich bin nach insgesamt ca. 11 Jahren A 10. Eine Beförderung nach A11 ist noch nicht in Sicht. Das Amt A12 kann man mit vielen Weiterbildungen und Aufgabenübernahme denke ich erreichen. A13 ist an Funktionen gebunden. Als Fachkraft des Asd arbeitet man übrigens in der Regel in allen drei Fachbereichen und meist nicht nur in der Gerichtshilfe. Gruß

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