Das bayrische Laufbahnrecht ist nicht mein Metier. Die Grundlagen für Beurteilungen sind aber wahrscheinlich gleichartig.
Es soll eine Vergleichbarkeit für einen bestimmten Personenkreis hergestellt werden. Der Zeitraum einer Regelbeurteilung bleibt somit immer gleich, um die gewünschte Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Wenn die Eröffnung einer Beurteilung auf Grund von Veränderungen, Krankheit, etc. verzögert wird, ändert sich nicht der Beurteilungszeitraum, da dieser mit einem Stichtag abgeschlossen wurde. Man selber kann an dem Zeitraum der Regelbeurteilung nichts ändern.
Wenn es in Bayern anlassbezogene Sonderbeurteilungen gibt, könnte man ein solches Konstrukt vielleicht aktiv herbeiführen, falls man Angst hat mit der nächsten Regelbeurteilung zu weit hinten im Ranking zu landen.
Ansonsten gilt wohl auch in Bayern der Grundsatz, dass man kein Anspruch auf eine Beförderung hat.
Da ist es mitunter bitter die Stehzeit erfüllt zu haben aber nicht berücksichtigt zu werden, da man außerhalb der Beförderungsplatzierungen liegt.