Autor Thema: [BY] Beurteilung  (Read 2037 times)

Markusder2

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[BY] Beurteilung
« am: 01.01.2025 12:38 »
Hallo liebes Forum

Leider konnte mir bislang keiner richtig und gesichert Auskunft geben und ich konnte es auch nirgends selbst recherchieren. Ich selbst bin in der 2. QE in Bayern bei der Polizei verbeamtet.
2026 stehen ja Beurteilungen an. Nach derzeitigen Punkten würde ich im September 2026 befördert  werden. Ab wann ist der Punktewert der neuen Beurteilung gültig? Könnte ich den Zeitraum also noch verkürzen oder natürlich auch verlängern?

Vielen Dank für die Mithilfe

« Last Edit: 03.01.2025 01:12 von Admin »

Greif

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Antw:Beurteilung
« Antwort #1 am: 01.01.2025 15:08 »
Das bayrische Laufbahnrecht ist nicht mein Metier. Die Grundlagen für Beurteilungen sind aber wahrscheinlich gleichartig.
Es soll eine Vergleichbarkeit für einen bestimmten Personenkreis hergestellt werden. Der Zeitraum einer Regelbeurteilung bleibt somit immer gleich, um die gewünschte Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Wenn die Eröffnung einer Beurteilung auf Grund von Veränderungen, Krankheit, etc. verzögert wird, ändert sich nicht der Beurteilungszeitraum, da dieser mit einem Stichtag abgeschlossen wurde. Man selber kann an dem Zeitraum der Regelbeurteilung nichts ändern.

Wenn es in Bayern anlassbezogene Sonderbeurteilungen gibt, könnte man ein solches Konstrukt vielleicht aktiv herbeiführen, falls man Angst hat mit der nächsten Regelbeurteilung zu weit hinten im Ranking zu landen.

Ansonsten gilt wohl auch in Bayern der Grundsatz, dass man kein Anspruch auf eine Beförderung hat.
Da ist es mitunter bitter die Stehzeit erfüllt zu haben aber nicht berücksichtigt zu werden, da man außerhalb der Beförderungsplatzierungen liegt.

Anwender

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Antw:[BY] Beurteilung
« Antwort #2 am: 07.01.2025 12:12 »
Die Beurteilung des Jahres 2026 (Stichtag vss. 31.05.2026) wird erst zum 01.01.2027 wirksam.
Wenn du also im September 2026 befördert wirst, erfolgt dies aufgrund der vorherigen Beurteilung.
Deine Beurteilung erfolgt auch in deinem aktuellen Amt, sodass du nach Ablauf der Mindestwartezeit evtl. nicht befördert werden kannst, da du aus dem neuen Dienstrang (lt. deinen Angaben ab 01.09.2026) keine Beurteilung hast. Ging mir selbst auch schon mal so.

Nazair

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Antw:[BY] Beurteilung
« Antwort #3 am: 09.01.2025 15:08 »
Zum 01.10. dürften die neuen Beurteilungen zählen. Welche Punktzahl bis dahin für die Beförderung maßgeblich ist, kann man aber heute noch nicht sagen. Die Warteliste kann auch durchaus in die andere Richtung gehen. Um welche Besoldungsgruppe soll es bei der Beförderung gehen? Kann ja nur um A9Z gehen oder?