Moin, der §17 Absatz (4) TV-L, der Höhergruppierungen regelt, sowie die Anlage B zum TV-L, die die Entgelttabellen beinhaltet, existieren weiterhin. Und nach den entsprechenden Regelungen führt weiterhin eine Höhergruppierng aus der EG 10/4 in die EG 11/4.