Autor Thema: Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)  (Read 2023 times)

Poincare

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Wenn du krank bist, bist du krank. Und zwar weil du krank bist, nicht weil du irgendwas für deine Oma organisierst oder etwas anderes zu tun hast.

Wenn du im Teilzeitantrag Dinge angibst, die dann berücksichtigt werden, oder auf deren Basis dir Teilzeit bewilligt wird, hat das nicht automatisch zur Folge, dass aus den Gründen ein offizieller Rahmen wird. Wenn du reinschreibst 50%, weil ich mehr Porsche fahren will, gilt das ebensowenig, wie wenn du deine Oma pflegst, das Tierheim sanierst , oder Müll auf der Autobahn aufräumst.

Wenn du nun Fehltage wegen Pflege hast, hat das ja einen offiziellen Rahmen mit einer Freistellung, dafür wird in meinen Augen keiner gekündigt.

In meinen Augen sind die reinen Fehlzeiten kein Problem. Einen Konflikt sehe ich nur, wenn es ein "gschmäckle" hat, du also zum Beispiel krank gemeldet warst, um was für deine Oma zu tun, obwohl du nicht krank warst, und man das gemerkt hat. Oder wenn du in der Zeit, in der du da warst, deine Arbeit nicht gut genug gemacht hast.

Was ich in Schulen schon erlebt habe, lässt mich an allem anderen zweifeln (z.B. Lehrer, der über ein ganzes Schuljahr nur Freitags kommt, und sich Mo-Do ohne Bescheinigung krankmeldet).