Hallo zusammen,
wir führen zum 01.01.25 weite Teile des TVÖD-VKA-B für den Bereich SuE ein. Unter anderem zahlen wir nun die SUE-Zulage. Hierzu habe ich folgende Frage:
Wird die SuE-Zulage in die Bemessungsgrundlage für den Stundenlohn mit eingerechnet, der die Grundlage bildet für
a: SFN-und Samstagszuschläge?
b: Mehrarbeit?
Ich finde immer nur Hinweise, dass die Zulage bei der Berechnung für die Sonderzahlung und EEL mit berücksichtigt werden muss. Kann da jemand helfen?
Danke & Grüße
Sandra