Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Anspruch Hauptstadtzulage

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Jockel:
Die Frage ist doch, ob der Geltungsbereich des TV HaupstadtZ, den die Tarifvertragsparteien im übrigen in Abweichung zum sonstigen Verhalten explizit auf die "Beschäftigten des Landes Berlin" beschränkt haben, durch allgemeine Verweisungen überhaupt aufgebrochen werden kann. Wozu dann dieser Geltungsbereich ? Die Hochschulen in berlin sind tariffähig. Das dauert 1 Stunde, dann steht das in den Hochschulfassungen. Wieso tun sie es denn nicht ? Eben. Ich gehe davo aus, dass der personelle Geltungsbereich hier eine strake Mauer ist / sein soll (auch von Verdi und GEW im Übrigen).

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