Autor Thema: DU Nebenjob  (Read 502 times)

Klausffm

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DU Nebenjob
« am: 05.01.2025 01:46 »
Hallo zusammen,
habe eine Frage, wenn eine Person DU ist seit 4 Jahren und nun die Möglichkeit besteht als you tuber Geld zu verdienen ist das a Anzeigepflichtig ( Berührt nicht dienstliche Interessen ) b wie hoch ist der dazuverdienst bis von der Pension abgezogen wird ?
Kann man das auch über seine Frau laufen lassen die dann auch die Einnahmen generiert somit wäre ich aussen vor und müsste gar nix anmelden.

InternetistNeuland

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Antw:DU Nebenjob
« Antwort #1 am: 10.01.2025 20:05 »
Um sicher zu gehen würde ich die Tätigkeit zumindest anmelden. Wenn sie nicht genehmigungspflichtig ist, dann kann sie dir auch nicht untersagt werden.

Bei DU ist alles immer etwas komplexer. Es gibt gewisse Hinzuverdienstgrenzen und verschiedene Tätigkeiten die auch untersagt werden können. Letztlich kommt es natürlich auch auf den Grund der DU an.

Casa

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Antw:DU Nebenjob
« Antwort #2 am: 10.01.2025 21:11 »
Jede Nebentätigkeit ist anzuzeigen.
Auch nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten können untersagt werden.

Ein Unternehmen über einen Dritten laufen lassen ist mindestens fragwürdig, disziplinarrechtlich relevant und im Einzelfall auch ordnungswidrig oder gar strafbar.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)