Da für mich niemand meine Arbeit wegarbeiten wenn ich krank oder im Urlaub bin, bin ich dann verpflichtet den Tag, den ich nicht bezahlt bekomme, nachzuarbeiten oder darf ich die Sozialhilfeanträge getrost meinen verbeamteten Kollgen geben? Der bekommt ja immerhin weiter alles bezahlt.
Ich denke da an meine verbeamtete Kollegin, die knapp 50% Fallbestand hat anstatt 100% und deren Arbeit wir auch dann noch weiter wegarbeiten müssen, selbst wenn sie wieder da ist. Fehle ich und sie zeitgleich, kommt sie mit 0 Rückständen wieder während ich 200% habe, da ich ihres auch nacharbeiten muss. Sie ist sehr beliebt bei uns und hat dieses Jahr schon 2 Tage gearbeitet und jetzt wieder krank.