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Frage zu Besteuerung VBL

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Kautschikus:
Hi,

wenn ich die Besteuerung der VBL richtig verstanden habe, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag (dieser wird auch pausch. versteuert?!) in die Zusatzversorgung ein.

Der Arbeitnehmer selbst zahlt zunächst keine Steuern auf seine Beiträge, bis ein gewisser Freibetrag aufgebraucht ist. Anschließend werden die Beiträge vollumfänglich besteuert.

Nun stellt sich die Frage: Inwiefern ist es rechtlich zulässig, die Rentenauszahlung später erneut zu besteuern? Ist der Freibetrag in der Erwerbsphase lediglich eine Verschiebung der Steuerlast in die Rentenzeit?

Was passiert mit den Beiträgen, die ich bereits versteuert habe? Werden diese vollständig berücksichtigt? Würde das nicht letztlich zu einer doppelten Besteuerung führen, wenn die bereits versteuerten Beträge nicht adäquat angerechnet werden?
Würde das ganze dann nicht unter die Doppelbesteuerung fallen?

Sehrgerne:
Hallo,

dein Arbeitgeber meldet dein VBL-pflichtiges Entgelt an die VBL, aufgeteilt wie es versteuert wurde. Entsprechend dessen wird alles was in der Einzahlphase bereits versteuert wurde, in der Leistungsphase als steuerfrei Beträge an das Finanzamt gemeldet. Genauso im umgekehrten Fall alles was in der einzahlphase steuerfrei war wird als zu versteuernd im Leistungsbezug gemeldet. Die Steuer wird jedoch im Leistungsbezug nicht einbehalten, sondern nur ans Finanzamt gemeldet. Es wird dann jedoch bei deiner Steuerermittlung im Rentenalter herangezogen. Somit sollte es zu keiner Doppelbesteuerung kommen.

Kautschikus:
Ist der genutzte Freibetrag dann eig. als "versteuert", oder "nicht versteuert" zu betrachten?

Sehrgerne:
Als nicht versteuert. Da ja keine Steuern darauf gezahlt wird. Aber im Leistungsbezug hast du ja abermals einen Freibetrag den du anwenden kannst.

schnitzelesser:
Bezüglich der Steuerfreibeträge und Pauschalversteuerung geht es in der Einzahlungsphase immer nur um den Arbeitgeberanteil. Der Arbeitnehmeranteil wird aus dem Nettoeinkommen gezahlt. Zusätzlich zahlt der Arbeitnehmer noch Steuern auf die Teile des Arbeitgeberanteils, die über die Maxima der steuerfreien Beträge und Pauschalsteuerbeträge hinaus gezahlt werden (Hinzurechnungsbeträge).

In der Auszahlungsphase ist m. W. der Ertragsanteil ("Gewinn") der bereits in der Einzahlungsphase versteuerten Beträge ebenfalls steuerpflichtig.

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