Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Zulage M Dienst
(1/1)
AlfonsoSchmidt:
Ich bin Beamter im M-Dienst, Endamt A9, und soll neue Aufgaben übernehmen. Meiner Meinung nach sind diese Aufgaben deutlich höher bewertet, und es gibt niemanden außer mir, der diese Aufgaben erledigen kann (7 Personen im Referat).
Kann ich als Beamter eine solche Arbeit übernehmen und eine Zulage verlangen?
Falls ja, stellt man einen Antrag auf eine Zulage?
Wer stellt diesen Antrag?
Organisator:
Der Dienstherr legt im Rahmen der Dienstpostenbewertung fest, welche Tätigkeiten mit einer Amtszulage ("A9+Z") bewertet sind. Bei Übertragung entsprechender Tätigkeiten kann er im billigen Ermessen (typischerweise wie in einem Beförderungsverfahren) den Beamten in eine entsprechende Planstelle einweisen.
Ich würde daher die Personalstelle fragen, ob die höherwertigen Aufgaben entsprechend bewertet sind und ob personalwirtschaftliche Maßnahmen vorgesehen sind.
Anspruch auf eine Zulage besteht insoweit nicht und ein Antrag ist daher auch nicht vorgesehen.
AlfonsoSchmidt:
Vielen Dank für deine Antwort.
Unter Googlesuche finde ich keine Informationen zu diesem Thema bzw. zu deiner Vorgehensweise.
Wenn ich aber deine Antwort richtig verstanden habe könnte ich es auch so interpretieren:
Der Referent identifiziert bei der Aufgabenverteilung eine potentielle höherwertige Aufgabe(n) (z. B. durch eigene Analyse oder neue Aufgabengebiete).
Meldet es der Referatsleitung und die entscheidet ob diese neuen oder anspruchsvolleren Aufgaben an die Personalstelle zur Bewertung weitergeleitet werden sollen.
Die Personalstelle wiederum prüft, ob diese Aufgaben als "höherwertig" gelten und ob eine Anpassung der Stellenbewertung (inklusive möglicher Amtszulage) notwendig ist.
Die Bewertung und weitere Entscheidungen liegen bei der Referatsleitung und der Personalstelle.
Wahrscheinlich ist das der richtige weg.
Organisator:
--- Zitat von: AlfonsoSchmidt am 09.01.2025 19:26 ---Vielen Dank für deine Antwort.
Unter Googlesuche finde ich keine Informationen zu diesem Thema bzw. zu deiner Vorgehensweise.
Wenn ich aber deine Antwort richtig verstanden habe könnte ich es auch so interpretieren:
Der Referent identifiziert bei der Aufgabenverteilung eine potentielle höherwertige Aufgabe(n) (z. B. durch eigene Analyse oder neue Aufgabengebiete).
Meldet es der Referatsleitung und die entscheidet ob diese neuen oder anspruchsvolleren Aufgaben an die Personalstelle zur Bewertung weitergeleitet werden sollen.
Die Personalstelle wiederum prüft, ob diese Aufgaben als "höherwertig" gelten und ob eine Anpassung der Stellenbewertung (inklusive möglicher Amtszulage) notwendig ist.
Die Bewertung und weitere Entscheidungen liegen bei der Referatsleitung und der Personalstelle.
Wahrscheinlich ist das der richtige weg.
--- End quote ---
Die unterschiedlichen Behörden haben da unterschiedliche Wege. Ganz häufig wird A9+Z als Beförderungsamt verstanden und ist Teil der üblichen Beförderungsmaßnahmen.
Die von dir beschriebene Variante klingt aber durchaus nachvollziehbar.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version