Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)
Quereinstieg Verwaltungsfachwirt
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Sonne2025:
Hallo,
ich arbeite seit 2018 als Verwaltungsangestellte an einer Hochschule. Ich habe im Jahr 2006 erfolgreich eine Ausbildung als Bürokauffrau abgeschlossen.
Ich möchte mich weiter qualifizieren denn aktuell endet meine Möglichkeit bei meiner jetzigen Eingruppierung in der E8. Ich habe mich bei dem Regierungspräsidium erkundigt, ob ich mit meiner Ausbildung und blad 7 Jährigen Berufserfahrung im öffentlichen Dienst für die Fortbildungsprüfung qualifiziert bin. Ich bin ziemlich abgewimmelt worden, dass meine Berufliche Ausbildung dafür ganz übel sei und es fast unmöglich ist. Ich wollte hier nun nach Meinung und auch Erfahrung fragen ob dies wirklich ein Ding der Unmöglichkeit ist. Liebe Grüße Sonne2025
NoPasaran:
Vorweg: Dass deine Möglichkeiten ohne weitere Qualifizierung bei der EG8 enden, halte ich für unwahrscheinlich, gerade bei dem aktuellen Stellenmarkt. Eventuell bei deiner jetzigen Dienststelle, aber grundsätzlich sicher nicht.
Unterstützt die Hochschule deinen Wunsch, den Vfw zu machen? Ist ja sowohl was den Zeitfaktor als auch das Finanzielle betrifft nicht unwichtig.
Habe schon Leute getroffen, die mit allen möglichen Ausbildungen den Fachwirt angehängt haben. Gibt beispielsweise auch Vorkurse speziell für Leute, die keine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten haben oder bei denen diese schon lange zurückliegt, wobei der bei so einer vergleichsweise langen Berufserfahrung je nach Art des bisherigen Einsatzgebietes eh eventuell entbehrlich ist.
Online-Antrag bei der zuständigen Stelle (RP GI) stellen und schauen. Würde die Chancen rein von dem, was du schilderst, nicht so schlecht einschätzen. Die für mich fast wichtigere Frage sind die nach den Rahmenbedingungen (Unterstützung/Übernahme der Kosten/Freistellung etc.).
TVOEDAnwender:
In NRW bieten einige kommunale Studieninstitute den Verwaltungslehrgang 2 für Selbstzahler an Samstagen (Online-Kurse, nur die Klausuren müssen in Präsenz geschrieben werden) an.
Z.B. das Rheinische Studieninstitut in Köln: https://rheinstud.de/wp-content/uploads/2024/10/A-II-Selbstzahler-Sept-2025.pdf
In NRW ist die Voraussetzung für den VL II nur, dass man das Auswahlverfahren besteht (siehe landesbezirklicher TV TVöD-NRW). Wenn man die VFA-Ausbildung bzw. den AL/VL I mit "gut" oder "sehr gut" abgeschlossen hat, ist eine Anmeldung auch ohne Auswahlverfahren möglich. Eine bestimmte Schul- oder Ausbildung ist nicht notwendig. Heißt in der Konsequenz: Auch jemand ganz ohne Schulabschluss kann den VL II besuchen, wenn er es durch den Auswahltest schafft.
Ob es in Hessen ähnliche Regelungen gibt, weiß ich leider nicht.
Thomber:
"abgewimmelt" Das hört man immer wieder, ist nicht neu.
Vorhandenes Personal wird für dumm gehalten, während Neu-Einsteiger über Stufen und Prämien verhandeln dürfen. Ich sagte hier im Forum mindestens schon einmal ;) Personalentwicklung gibt es im öD (fast) nur auf dem Papier! Die meisten PE-Konzepte enthalten Regeln, die "deinen Weg" behindern und schränken Möglichkeiten ein, die eigentlich ohne das PE-Konzept einfacher zu gehen wären.
Bürokauffrau ... Bei uns locker bis E9a und in mehreren Fällen sind auch welche bis E11/ E12 gekommen!
Alles eher eine Frage der Begründung und weniger der formalen Qualifikation.
Sonne2025:
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde mich weiter informieren. Unmöglich finde ich es wenn man so abgewimmelt wird (haben wir denn nun einen Fachkraftmangel im ÖD oder nicht).
Ich war vor dem ÖD viele Jahre als Vetriebsasssistenz am freien Markt tätig, konnte nach der Elternzeit nicht zurück in den Job. Trotzdem wurde ich damals in Stufe 1 geschoben. Aus heutiger Sicht hat man da wohl nun bessere Verhandlungsmöglichkeiten, es bewirbt sich ja kaum noch jemand auf die niedrigen Entgeltgruppen.
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