Autor Thema: Erschwerniszuschläge  (Read 1000 times)

Pausenplatzprofi

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Erschwerniszuschläge
« am: 08.01.2025 17:23 »
Hallo zusammen,

ich bin relativ neu im TVöD und als Hausmeister mit einer 39-Stunden-Woche angestellt. In meiner Tätigkeit fallen Arbeiten an, für die ich Erschwerniszuschläge erhalten kann, z. B.:

•   Arbeiten bei dauerhafter künstlicher Beleuchtung

•   Reinigen von öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen

•   Manuelles Reinigen von Müllgefäßen

•   Beseitigen von Verstopfungen usw.


Nun stellt sich für mich die Frage: Wie viele Stunden kann ich hierfür monatlich anrechnen? Gibt es möglicherweise einen Katalog oder eine Regelung, die festlegt, wie viel Prozent oder wie viele Stunden ich dafür geltend machen kann?

Ich freue mich über Hilfestellungen oder Erfahrungswerte!


Schokokeks

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Antw:Erschwerniszuschläge
« Antwort #1 am: 09.01.2025 07:26 »
Künstliche Beleuchtung:

Von Lichtschalter an bis Lichtschalter aus in einem fensterlosen Raum

Reinigung öffentliche Toiletten:

ab Schwingen des Wischmops bis zum Ausleeren des Eimers

Manuelles Reinigen von Müllgefäßen:

Anzahl x 0,34 Minuten

Beseitigen von Verstopfungen:

Plömpel ansetzen, drei Mal pumpen, evtl. nachspülen

Das Ganze dann entweder digital mit Zeitstempel (sofern vorhanden) oder manuell auf Arbeitsbericht und Haushaltsstelle an die Personalabteilung geben, ferddich 👍