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Aufhebungsvertrag wg. Arbeitgeberwechsel TVöD-VKA
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Leo85:
Guten Morgen,
über die Suchen-Funktion bin ich nicht wirklich fündig geworden.
Ich bin (inkl. Ausbildung) seit fast 24 Jahren bei meinem AG. Ich bin gerade in der Umorientierung und will den AG wechseln (beides TVöD-VKA). Das ist mein erster AG-Wechsel überhaupt.
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende. Ich würde also um einen Aufhebungsvertrag bitten.
Bei der letzten Kündigung in meinem SG (gleiche Tätigkeit) erfolgte der Aufhebungsvertrag mit Datum 6 Wochen nach Kündigung.
Wann unterschreibe ich beim neuen AG den Arbeitsvertrag? Erst wenn ich das Datum vom Aufhebungsvertrag habe? Bin ich bei der Kündigung mit einer schriftlichen Einstellungszusage vom neuen AG auf der sicheren Seite?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Julianx1:
Auf der sicheren Seite bist du bei einem neuen Arbeitsvertrag nie. Aber deine geplante Vorgehensweise ist doch gut. Arbeitsvertrag kannst du erst unterschreiben, bzw. antreten wenn du weißt zu wann du anfangen kannst. Ein Kollege hat sich bei der Aufhebung noch ein sechs monatiges Rückkehrrecht verhandelt/ vereinbart. Er kam dann auch innerhalb der Probezeit wieder zurcük zum alten AG, da es ihm auf der neuen Stelle doch nicht gefallen hat. Aber das ist halt Kulanz. Funktioniert anscheind auch eher bei großen Behörden, die immer freie Stellen haben.
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