Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel innerhalb TV-L
Pripert:
Hallo,
ich bin Angestellter in einer Behörde (TV-L, 9a/2, unbefristet) und habe die Zusage einer Stelle im Ministerium im gleichen Bundesland (TV-L, E11, unbefristet) erhalten.
Anstatt jetzt zu kündigen, würde ich gerne eine Versetzung beantragen.
Meine Fragen dazu sind:
-ist sowas einfach durchführbar oder hat man da sogar Anspruch drauf? Meine jetzige Dienststelle meint, dass das nicht geht (bei der Dienststelle geht aber generell vieles nicht, auf das sie keine Lust haben ::)
-würde die Höhergruppierung im Rahmen der Versetzung dann zu einer E11 Stufe 2 führen? (Da ich auf dem neuen Gebiet keine einschlägige Berufserfahrung habe, würde ich ansonsten in Stufe 1 kommen bei einem neuen Vertrag)
-entfällt die Probezeit bei einer Versetzung (KüSchG ist mir bekannt, in der Probezeit ist allerdings kein Homeoffice möglich)
-gibt es sonstige Vor- oder Nachteile, die für oder gegen eine Versetzung sprechen?
Vielen Dank und viele Grüße
Pripert
troubleshooting:
Zur Frage der Versetzung: Mutmaßlich ist beide Male der AG das Bundesland xy - insofern der selbe AG. Warum soll es also nicht gehen?
Hierzu würde ich aber immer die neue Dienststelle ansprechen. Klar, dass die alte D. keine Lust dazu hat, da sie ja nun Arbeit haben (Zeugnis schreiben, Dienstakte übermitteln, neu ausschreiben...).
Albeles:
Klar ginge das und würde es wie oben erwähnt über das Ministerium versuchen. Bei einer HG kommst Du tatsächlich in die Stufe 2. Ob das der Wunsch des neuen AG ist, musst Du selbst herausfinden. Ansonsten müsste der ganze Urlaub usw. erst vergolten werden.
Pripert:
So, nachdem jetzt einige Zeit ins Land gegangen ist, hat die neue Dienststelle die Versetzung bei der alten Dienststelle eingereicht zum 1.6.2025.
Am Freitag habe ich einen Termin bei der neuen Dienststelle, um den Änderungsvertrag zu unterschreiben.
Telefonisch wurden mir kurz die neuen Inhalte mitgeteilt:
-Änderung Dienststelle
-Änderung EG 9a Stufe 2 in E11 (Stufenzuordnung wird durch die Bezügestelle festgelegt)
-Probezeit 6 Monate
Könnt ihr mir bitte noch helfen bei folgenden Fragen?
-Da die Stufe jetzt nicht explizit im neuen AV steht, gehe ich dennoch auf Grund der Höhergruppierungsmatrix von einer E11 Stufe 2 aus? Nicht, dass es da für mich eine böse Überraschung gibt.
-was genau bedeutet die Probezeit für mich? Kann mich die neue Dienststelle loswerden, wenn ich mich nicht so gut anstelle wie sie hoffen? Welche Nachteile bringt diese Probezeit mit sich bzw. Welche Vorteile?
Die neue Dienststelle besteht auf diese Probezeit, was mich etwas verunsichert.
Vielen Dank!
MoinMoin:
Da das KSchG für dich uneingeschränkt gilt, ist die Probezeit für dich irrelevant, da der AG dich nicht so einfach los wird.
Die Probezeit Vereinbarung hat nur für dich den Vorteil, dass du (sofern du kündigen möchtest ) die verkürzte Kündigungsfrist hast.
Wenn die neue Dienststelle (als deine AG als solches) klug wäre, dann würde sie nicht eine Probezeit, sondern zunächst nur eine vorübergehende Übertragung er höherwertigen Tätigkeiten vereinbaren, denn dann könnten sie dich ratze fatze wieder zurück versetzen.
So bist du e11, egal ob sie dich wollen oder nicht und wenn sie dich lose werden wollen, dann müssen sie dir woanders im Ländle eine 11er Tätigkeit zuweisen.
Und da es eine ganz normal HG ist, kann da für dich nur die Stufe 2 rauskommen.
Beides würde ich nicht thematisieren, da du ansonsten denen nur klar machst, dass sie ahnungslose Stümper sind 8)
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