Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Nachträgliche Änderungen bei Elterngeld durch Neubewertung möglich?
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Elsa89:
Hallo zusammen,
ich habe eine vermutlich sehr spezielle Frage, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrungen gemacht oder kann einige Hinweise geben.
Kurz: Ich werde nach dem TV-L entlohnt. Da ich jedoch vor wenigen Jahren Aufgaben übernommen habe, die komplett neu in unserer Einrichtung sind (d.h. ich übernehme diesen Teil für alle 8 Standorte), wurde mir von den Chefinnen und der Personalstelle empfohlen, eine Neubewertung und somit eine Höhergruppierung zu beantragen. Wir müssen uns (erneut) mit meiner Vorgesetztin zusammensetzen und einige Tätigkeiten näher definieren, die in der aktuellen Stellenbeschreibung noch gar nicht vorkommen. So viel zum Hintergrund.
Nun bin ich aber schwanger und bereits in 5 Wochen in Mutterschutz. Wie wir alle wissen, dauern solche Verfahren im öD gefühlt eine Ewigkeit - also von der Entscheidung bis zur Auszahlung kann ich sicherlich mit mind. 6 Monaten rechnen. Da ich aber während dieser Zeit das Elterngeld beantragen muss, frage ich mich nun, wie das denn gehen soll. Falls es mit der Höhergruppierung klappen sollte, würde ich ,mind. 500€ brutto mehr erhalten - und das rückwirkend. D.h. es würde auch eine große Auswirkung auf mein Elterngeld haben. Wie gehe ich vor, wenn bis zur Geburt keine Entscheidung getroffen wurde? Wie gehe ich vor, wenn zwar eine Entscheidung getroffen wurde (positive hoffentlich) aber die Nachzahlung aus sich warten lässt? Ich muss beim Antrag ja die Abrechnungen der letzten 12 Monate einreichen - die wären aber eben nicht mehr aktuell. Kann man bei der Elterngeldstelle Änderungen vornehmen/Dokumente nachreichen?
Ich danke vielmals. Viele Grüße :)
Casa:
Das Elterngeld folgt in der Betrachtung dem Steuerrecht, sodass nur zugeflossene Einnahmen berücksichtigt werden. Ich sehe daher keine Möglichkeit nachträglich erzieltes Einkommen, bspw. in 2025, dem Kalenderjahr 2024 zuzurechnen.
Landesdiener:
Die Frage ist eher, ob das später ausgezahlte Einkommen während des Bezugs von Elterngeld ein Problem ist. Ich würde schon sagen, dass es entweder eine nachträgliche Neuberechnung gibt, was bei höherem Einkommen aber positiv wäre oder es könnte als Lohn während der Elternzeit angesehen werden und das Elterngeld entsprechend gekürzt werden. Alles aber nur aus dem Bauch heraus.
Ich würde die Frage mit der Elterngeldstelle klären.
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